Grosser Rat GR SVP scheitert mit Angriff auf Verbandsbeschwerderecht

sda

14.6.2023 - 12:44

Die Greina Ebene im Bündner Oberland ist auch dank des Einsatzes von Umweltschützern nach wie vor unberührt. Die SVP ist am Mittwoch im Kantonsparlament mit einem Angriff auf das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen gescheitert. (Archivbild)
Die Greina Ebene im Bündner Oberland ist auch dank des Einsatzes von Umweltschützern nach wie vor unberührt. Die SVP ist am Mittwoch im Kantonsparlament mit einem Angriff auf das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen gescheitert. (Archivbild)
Keystone

Die SVP ist im Bündner Grossen Rat mit einem Angriff auf das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen gescheitert. Einen Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative durch den Kanton Graubünden beim Bund in Bern verwarf das Parlament am Mittwoch an der Auswärtssession in Klosters.

Keystone-SDA, sda

Die Ablehnung erfolgte mit 63 zu 47 Stimmen. Eine gewisse Unterstützung erhielt die SVP aus den Reihen der FDP und der Mitte. Die Volkspartei hatte das Beschwerderecht ins Visier genommen, weil es immer mehr zum «wirtschaftlichen Brems- und Verhinderungsklotz» geworden sei. Die vorberatende Kommission empfahl dem Rat mit sieben zu zwei Stimmen eine Ablehnung des Anliegens.

Auch die Regierung hatte dem Parlament nahegelegt, auf die Einreichung der Standesinitiative zu verzichten. Die beabsichtigte Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im Umweltschutzgesetz sowie im Natur- und Heimatschutzgesetz sei eher chancenlos. Allerdings räumte sie weiter ein, das Grundanliegen des SVP-Antrags sei in gewissen Fällen nachvollziehbar.

Das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen ist in den letzten Jahren immer wieder Angriffen ausgesetzt gewesen. Die Schweizer Stimmberechtigten stellten sich aber eindeutig hinter dieses Instrument. Mit einem Nein-Anteil von 66 Prozent verwarfen sie im November 2008 die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!»

Das Beschwerderecht der Umweltorganisationen besteht seit 1967. Es wurde zuerst im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert, 1983 auch im Umweltschutzgesetz.