Coronavirus – TG Thurgau ermöglicht zweite Auffrischimpfung gegen Bezahlung

ka, sda

29.6.2022 - 11:03

Der Kanton Thurgau ermöglicht den zweiten Booster gegen Bezahlung. (Symbolbild)
Der Kanton Thurgau ermöglicht den zweiten Booster gegen Bezahlung. (Symbolbild)
Keystone

Ab dem 1. Juli ist im Kanton Thurgau eine zweite Booster-Impfung gegen Selbstzahlung möglich. Das Angebot gibt es in sechs Apotheken, die bereits bisher Impfungen gegen das Coronavirus anboten. Als Impfstoff wird in der Regel Moderna angeboten.

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Eine zweite Booster-Impfung sei nur für Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem notwendig, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Trotzdem habe der Bundesrat entschieden, dass die Kantone eine Auffrischimpfung gegen Selbstzahlung grundsätzlich ermöglichen könnten.

Deshalb gestatte der Kanton Thurgau den Apotheken mit einer kantonalen Impfbewilligung, einen zweiten Booster anzubieten. Davon könnten vor allem Personen profitieren, die die zusätzliche Impfung für eine Auslandreise benötigten. In sechs Apotheken sei die Impfung voraussichtlich ab dem 1. Juli möglich.

Neben der Bezahlung muss für die zweite Auffrischimpfung auch die Haftung selber übernommen werden. Dazu erfolge vor Ort ein Aufklärungsgespräch. Weiter sei eine Unterschrift notwendig, heisst es in der Mitteilung.