Coronavirus – SchweizThurgau lockert Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen
SDA
27.4.2020 - 12:04
Im alten Bettenhaus des Spitals Frauenfeld waren im März Plätze für Covid-Patientinnen und -Patienten eingerichtet worden. (Symbolbild)
Source:KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Im Kanton Thurgau haben Spitäler wieder ihren Normalbetrieb aufgenommen. Ab dem 1. Mai wird das Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen gelockert.
Es sei ein gutes Gefühl, dass nach sechs Wochen rigorosem Lockdown wieder ein erstes Stück Normalität Einzug halte, wird der Thurgauer Gesundheitsdirektor Jakob Stark (SVP) in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Montag zitiert.
Ab Montag dürfen die Thurgauer Spitäler wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen in ihren normalen Betrieb wechseln und sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen.
Diesen Umsetzungsentscheid habe das Departement für Finanzen und Soziales am Freitag gefällt, heisst es in der Mitteilung. Bedingung des Bundes sei, dass genügend Plätze für Covid-Patientinnen und -Patienten garantiert würden. Im Kanton Thurgau gehe es dabei um sechzig Akutbetten und achtzehn Intensivbetten.
«Contact-Tracing» beginnt wieder
Um die Verbreitung des Coronavirus weiterhin eindämmen zu können, beginnt im Kanton Thurgau ein «Contact Tracing». Dieses «Kontaktmanagement» sei zu Beginn der Erkrankungswelle von der Hotline in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden des Zivilschutzes und einem Ärztepool durchgeführt worden. In der Übergangsphase werde erneut darauf gesetzt. Angestrebt werde aber eine Lösung mit einem Drittanbieter.
Eine Änderung gibt es für die Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen. Seit dem 16. März waren Besuche verboten, die einzige Ausnahme waren Besuche in besonders belastenden Situationen.
Besuche auf Anmeldung
Nun wird diese Einschränkung ab dem 1. Mai leicht gelockert. Ab dann sind Besuche wieder erlaubt, allerdings mit klaren Vorgaben. So muss der Besuch angemeldet werden, er muss in einer extra dafür vorgesehenen Zone stattfinden und die Abstandsregeln des Bundes müssen eingehalten werden.
Bereits ab heute sind personenbezogene Tätigkeiten in den Alters- und Pflegeheimen wieder erlaubt. Das heisst, dass beispielsweise Coiffeure, Podologinnen oder Physiotherapeuten ihre Arbeit in den Pflegeheimen wieder aufnehmen können.
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