Alimente Thurgau weitet Anspruch auf Alimenten-Bevorschussung aus

gn, sda

13.11.2020 - 09:52

Gegen den Willen des damaligen SVP-Regierungsrats Jakob Stark hiess der Thurgauer Grosse Rat eine Motion zur Ausweitung der Alimenten-Bevorschussung gut. Jetzt wird das Anliegen umgesetzt. (Archivbild)
Gegen den Willen des damaligen SVP-Regierungsrats Jakob Stark hiess der Thurgauer Grosse Rat eine Motion zur Ausweitung der Alimenten-Bevorschussung gut. Jetzt wird das Anliegen umgesetzt. (Archivbild)
sda

Im Kanton Thurgau sollen Kinder künftig bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung Alimenten-Bevorschussung erhalten. Die Änderung des Alimentengesetzes geht auf eine überparteiliche Motion im Grossen Rat zurück.

Im Kanton Thurgau bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes die Unterhaltsbeiträge nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Ab dem 18. Geburtstag muss das betroffene Kind sein Recht somit gerichtlich einfordern, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung schrieb. Dasselbe gelte für Pflegekinder, die ihre leiblichen Eltern verklagen müssen.

In den umliegenden Kantonen (St. Gallen und Zürich) entfalle dieser Anspruch teilweise erst mit Abschluss der Erstausbildung, Voraussetzung dafür sei weiterhin ein von der KESB genehmigter Unterhaltsvertrag oder ein Unterhaltsurteil.

Am 26. Februar 2020 erklärte der Grosse Rat die Motion «Änderung des Gesetzes über die Alimenten-Bevorschussung» gegen den Willen der Regierung und der SVP mit 65 zu 41 Stimmen für erheblich. Der Regierungsrat wurde aufgefordert, das Alimentengesetz dahingehend zu ändern, dass der Anspruch auf Bevorschussung bis zur Beendigung der Erstausbildung fortdauert. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat nun eine Botschaft, mit der das Anliegen umgesetzt wird.

Es handle sich nicht um ein «Massenphänomen», der zu erwartende Mehraufwand für die Gemeinden sei gemäss Botschaft vertretbar, heisst es weiter. Dem Kanton entstehen keine Mehrkosten.

Zurück zur Startseite