Coronavirus – Schweiz Thurgauer Regierung lehnt Geschäftsmietegesetz ab

SDA

6.8.2020 - 15:49

Ein menschenleeres Einkaufszentrum während der Coronakirse. Der Thurgauer Regierungsrat lehnt ein Geschäftmietegesetz ab, dass einen teilweisen Mietzinserlass für Gewerbebetriebe während des Lockdowns vorsieht. (Symbolbild)
Ein menschenleeres Einkaufszentrum während der Coronakirse. Der Thurgauer Regierungsrat lehnt ein Geschäftmietegesetz ab, dass einen teilweisen Mietzinserlass für Gewerbebetriebe während des Lockdowns vorsieht. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Während der Bundesrat den teilweisen Mieterlass für geschlossene Geschäfte wegen des Corona-Lockdowns vorantreibt, regt sich in der Ostschweiz Widerstand: Der Thurgauer Regierungsrat lehnt das Geschäftsmietegesetz ab.

Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Geschäfts-Mieterinnen und -Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Das hatte das eidgenössische Parlament im Juni nach langen Diskussionen entschieden. Der Bundesrat schickte danach eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.

Bis am 4. August konnten Kantone, Parteien und weitere interessierte Organisationen zum Gesetzesentwurf Stellung beziehen. Der Thurgauer Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. Es handle sich in erster Linie um eine Umlagerung der Kosten von einer Gruppe privater Betroffener auf eine andere Gruppe privater Betroffener, heisst es in einer Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Donnerstag.

Eingriff in Eigentumsfreiheit

Ausserdem erachte es der Regierungsrat als problematisch, dass wirtschaftliche Einbussen, die bei Mieterinnen und Mietern beziehungsweise Pächterinnen und Pächtern durch staatlich angeordnete Massnahmen entstanden sind, auf die Vermieterinnen und Vermieter beziehungsweise Verpächterinnen und Verpächter übertragen werden sollen.

Zwar sehe die Vorlage eine Entschädigung bei wirtschaftlicher Notlage vor, aber der Bundesrat selbst schlage vor, darauf zu verzichten. Der geplante Eingriff in die Eigentums- und in die Wirtschaftsfreiheit sei nicht verhältnismässig.

Straffer Zeitplan

Schliesslich enthalte die Vorlage eine Ungleichbehandlung zwischen eingemieteten Betrieben und solchen, die ihren Betrieb in den eigenen Lokalitäten bewirtschaften. «Letztere tragen die Kosten für ihre Geschäftsräume weiterhin vollumfänglich, können aber keine Entlastung in Form einer Mietzinsreduktion geltend machen», findet der Thurgauer Regierungsrat.

Bis Mitte September will der Bundesrat eine Botschaft an das Parlament verabschieden. Die Vorlage soll danach – voraussichtlich in der ausserordentlichen Session Ende Oktober oder an der Wintersession – von beiden Räten parallel beraten werden.

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