EinkaufszentrenThurgauer Verwaltungsgericht: «Outlet Edelreich» ist nicht zulässig
SDA
23.7.2020 - 15:03
Weiterer Rückschlag für das geplante «Outlet Edelreich» in Wigoltingen TG: Das Thurgauer Verwaltungsgericht lehnte die Beschwerden der betroffenen Gemeinden und der Investoren ab. Der Gestaltungsplan des Einkaufszentrums entspricht nicht den Vorgaben des kantonalen Richtplans.
Streitgegenstand bildete die Frage, ob der Kanton Thurgau zu Recht den Gestaltungsplan des «Outlet Edelreich» nicht genehmigt beziehungsweise die dagegen eingegangenen Rekurse gutgeheissen hat.
Der Gestaltungsplan für das Einkaufszentrum widerspreche sowohl den Vorgaben des massgebenden kantonalen Richtplans von 2017 als auch desjenigen des Jahres 2009, heisst es im Entscheid des Verwaltungsgerichts, der am Donnerstag von der «Thurgauer Zeitung» publik gemacht wurde. Das geplante Outlet-Center sei mangels ausreichender ÖV-Erschliessung nicht zulässig.
Ausserdem sei am vorgesehenen Standort eine Verkaufsnutzung gemäss Agglomerationsprogramm der Region Frauenfeld nicht erlaubt. Die Beschwerden seien unbegründet und abzuweisen.
Verkaufsfläche von 30'000 Quadratmetern geplant
Das «Outlet Edelreich» ist ein Projekt mit einer langen Vorgeschichte: Im Dezember 2007 gründeten Investoren eine Firma mit dem Ziel, auf dem 60'000 Quadratmeter umfassenden Industrieareal in Wigoltingen ein Einkaufszentrum zu realisieren. Geplant sind auf einer Verkaufsfläche von 30'000 Quadratmetern rund 100 Geschäfte mit bis zu 300 Arbeitsplätzen.
Vom Projekt ist auch die Nachbargemeinde Müllheim betroffen. Das Baugrundstück soll über zwei Strassen erschlossen werden, die auf Müllheimer Boden liegen. Der Gemeinderat genehmigte den Gestaltungsplan. Dann aber kam das fakultative Referendum zustande. Im Januar 2017 stimmte die Bürgerschaft dem Gestaltungsplan «Outlet Edelreich» zu.
Gegen das Projekt wehrte sich unter anderem der VCS mit Einsprachen. Der Gestaltungsplan «Outlet Edelreich» wurde im Mai 2019 vom Kanton abgelehnt. Die Gemeinden und die Investoren reichten Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
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