Prozess Tödlicher Verkehrsunfall: Freiheitsstrafe für Autofahrer

SDA/tpfi

15.1.2020 - 18:02

Es war nicht das erste Verkehrsdelikt des Angeklagten: der Richter bezeichnete ihn als «hundsmiserablen Autofahrer». (Symbolbild)
Es war nicht das erste Verkehrsdelikt des Angeklagten: der Richter bezeichnete ihn als «hundsmiserablen Autofahrer». (Symbolbild)
Bild: Keystone/Ennio Leanza 

Ein 22-jähriger Mann, der 2018 in Jonschwil eine Frau angefahren und dabei tödlich verletzt hat, ist zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt worden. Das Kreisgericht Wil in Flawil SG wertete das Delikt als fahrlässige Tötung und grobe Verkehrsregelverletzung.

2018 hat ein heute 22-jähriger Mann in Jonschwil eine Frau angefahren und dabei tödlich verletzt. Der Junglenker fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit. Das Kreisgericht Wil in Flawil SG verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten.

Der Unfall ereignete sich am 8. Januar 2018 abends auf der Hauptstrasse von Jonschwil in Richtung Schwarzenbach auf der Höhe einer Kreuzung an einem Ort, der schlecht beleuchtet ist und über keinen Fussgängerstreifen verfügt. Der heute 22-jährige Mann fuhr mit seinem tiefliegenden Seat Leon Cupra mit über 80 Stundenkilometern statt den erlaubten 50 km/h.

Zudem passierte er die Stelle, an der Rechtsvortritt gilt, nicht wie vorgeschrieben auf der rechten Strassenseite, sondern über der Fahrbahnmitte. Später wurde bei ihm eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 und 0,89 Promille festgestellt.

Frau nicht wahrgenommen

Der Fahrer habe die Frau, die sich zu diesem Zeitpunkt auf der Fahrbahn befand, gar nicht wahrgenommen, schilderte die Anklage. Der Wagen des Landwirts erfasste sie in voller Fahrt. Die Frau wurde über das Fahrzeug geschleudert, blieb 45 Meter nach dem Kollisionspunkt mit schwersten Verletzungen liegen und verstarb noch vor Ort. Sie hinterlässt ihren Ehemann und vier erwachsene Kinder.

Die Unfallprotokolle belegen, dass der Zusammenstoss bei voller Aufmerksamkeit des Fahrers trotz der überhöhten Geschwindigkeit hätte vermieden werden können.

Der Beschuldigte gab vor Gericht an, er habe sich nach einem Feierabend-Panaché auf den Heimweg zum elterlichen Hof unweit der Unfallstelle gemacht. Die Strecke sei er oft mehrmals täglich gefahren. Er habe im Moment kurz vor dem Unfall auf ein Auto mit Schriftzug links neben der Kreuzung geachtet, das üblicherweise nicht dort gestanden sei. Das habe ihn kurz von dem abgelenkt, was direkt vor ihm auf der Fahrbahn passierte.

Bereits das dritte Verkehrsdelikt

Es war nicht das erste Verkehrsdelikt des Angeklagten: 2015 kam es zu einem Unfall, als der Landwirt mit einem Traktor mit Anhänger nach links abbiegen wollte und nicht blinkte. Ein Auto, das ihn überholen wollte, prallte in den Traktor. Dafür gab es eine Busse und im Herbst 2017 wurde ihm der Führerausweis für einen Monat entzogen.

Nur einen Tag, nachdem er den Ausweis zurückerhalten hatte, wurde er auf dem Ricken innerorts mit 69 km/h geblitzt. Den Strafbefehl mit einer Busse über 640 Franken war ihm eingeschrieben zugestellt worden. Nur fünf Tage später verursachte er den tödlichen Unfall in Jonschwil.

Der Angeklagte entschuldigte sich an der Verhandlung bei den Hinterbliebenen des Unfallopfers, die im Gerichtssaal anwesend waren. Er hätte niemals so viele Delikte in so einem kurzen Moment begehen dürfen. Auch sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant das Geschehene zutiefst bereue.

Der Staatsanwalt stellte hingegen fest, dass die Strafen für den Traktorunfall und für die Geschwindigkeitsübertretung ihre Wirkung komplett verfehlt hätten. An der Fahrweise des Beschuldigten habe sich nichts geändert.

Klares Verdikt

«Wie wenn nicht als Verkehrsrowdy würden Sie jemanden bezeichnen, der so über diese Kreuzung fährt», fragte der Richter den Beschuldigten. «Sie sind alles andere als ein guter Autofahrer, auch wenn ihnen ihre Freunde etwas anderes bescheinigen mögen. Wer so über diese Kreuzung fährt, deren Gefahren Ihnen seit Jahren bestens bekannt sind, ist ein hundsmiserabler Autofahrer.»

Das Gericht verurteilte den 22-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, davon werden acht Monate unbedingt ausgesprochen. Weiter erhielt er eine Busse von 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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