WildunfälleÜber 100 Unfälle mit Tieren auf Thurgauer Strassen
SDA
14.11.2019 - 11:48
Mit der Winterzeit steigt die Zahl der Unfälle mit Wildtieren: In den letzten zwei Wochen hat die Polizei über 100 Unfälle mit Tieren auf Thurgauer Strassen gezählt. Die Polizei mahnt zur Vorsicht.
Am Donnerstagmorgen um 4.45 Uhr meldete ein aufmerksamer Passant ein ein verletztes Reh an der Götighoferstrasse in Buchackern. Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau trafen kurz darauf das schwer verletzte Tier an, das offenbar von einem Fahrzeug angefahren worden war. Der Verursacher hatte sich von der Unfallstelle entfernt, ohne Meldung zu erstatten. Ein Wildhüter musste das Reh von seinem Leiden erlösen.
In der Winterzeit steige das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit einem Tier verwickelt zu werden, schreibt die Thurgauer Kantonspolizei. Bei Dämmerung und in der Nacht ist die Aktivität von Tieren oft am grössten. Viele Nahrungsquellen versiegen im Herbst, was das Zurücklegen grösserer Distanzen oder gar einen Ortswechsel der Wildtiere zur Folge hat. Diese überqueren teilweise im Rudel und in hohem Tempo die Strassen, wie die Thurgauer Kantonspolizei schreibt.
Füchse, Rehe, Wildschweine und Katzen
Bei den Unfällen der letzten zwei Wochen mit Wildtieren handelte es sich vorwiegend um Füchse, Rehe und Wildschweine. Gemäss Statistik der Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau starben 2018 über 1400 Wildtiere bei Verkehrsunfällen auf Kantonsgebiet.
Auch Katzen sind häufig an Unfällen im Strassenverkehr beteiligt. 2018 wurden der Kantonalen Notrufzentrale Thurgau über 500 Unfälle mit Katzen gemeldet. Die meisten endeten für die Tiere tödlich.
Meldepflicht
Vor allem in ländlichen Gebieten, wo die Strassen an Felder angrenzen sowie in und um Waldgebiete, sollte vorausschauend gefahren und die Geschwindigkeit reduziert werden, da es an diesen Stellen häufig zu Unfällen mit Tieren kommt, heisst es in ihrer Mitteilung weiter.
Ein Unfall mit einem Haus- oder Wildtier, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden sei, untersteht gemäss Strassenverkehrsgesetz der Meldepflicht. Wer den Unfall mit einem Tier nicht meldet, macht sich unter Umständen der Tierquälerei gemäss Tierschutzgesetz strafbar.
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