Schiessanlagen Umrüstung von Schiessanlagen: Kanton Graubünden macht Druck

SDA

12.3.2020 - 11:06

Im Kanton Graubünden müssen noch 60 Schiessanlagen wegen neuer Vorschriften umgerüstet werden. Gelingt dies nicht bis Ende 2020, gehen Bundesbeiträge in Millionenhöhe verloren. Nun wird dazu ein Gesetz samt Verordnung erlassen.

Das kantonale Umweltschutzgesetz sehe neu vor, dass Schiessanlagen bis Ende 2020 mit emissionsfreien, künstlichen Kugelfangsystemen ausgerüstet werden müssen, teilte der Kanton Graubünden am Donnerstag mit. Die Anpassungen treten am 1. April in Kraft.

Die Details werden in einer Verordnung geregelt, die auch Übergangsfristen vorsieht. Sie richtet sich an Schiessstände für Distanzen zwischen 25 und 300 Metern, aber auch an Jagdschiessanlagen. Unter anderem müssen dort die Räume zwischen den einzelnen Kugelfangkästen durch Stahlplatten mit Polyethylen-Verkleidung geschlossen werden. «Die früher üblichen Holzstapel genügen nicht mehr», heisst es dazu.

Schiessanlagen, die die Anforderungen bis zum 31. Dezember nicht erfüllen, werden gesperrt. Den Gemeinden und Jagdsektionen empfiehlt der Kanton, sich möglichst bald einen Ersatzstandort zu sichern, falls die Anlage nicht rechtzeitig umgerüstet werden kann.

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