Universitäten Viele Regeln für Nebenbeschäftigungen an Universitäten

SDA

17.1.2019 - 15:06

Der Rektor der Universität St. Gallen (HSG) darf künftig keiner Nebenbeschäftigung mehr nachgehen. Andere Universitäten und Hochschulen regeln diese Frage anders.

Die Universität St. Gallen will ihre Regelungen zu den Nebenbeschäftigungen überarbeiten und mehr Transparenz schaffen. An anderen Universitäten ist man zumindest beim Thema Offenlegungen teilweise schon weiter. Ein Verbot von Nebenjobs für die Rektorin oder den Rektor - wie nun in St. Gallen geplant - gibt es an den befragten Universitäten aber nicht.

"Der ETH-Rat begrüsst nebenamtliche Mandate der Mitglieder der Schulleitungen", heisst es in den Richtlinien der ETH. Alle Nebenbeschäftigungen werden im Geschäftsbericht offengelegt: Der bis Ende 2018 amtierende Präsident Lino Guzzella sass unter anderem im Verwaltungsrat der Kistler Holding AG und ist Gesellschafter der Robert Bosch Industrie-Treuhand KG. Rektorin Sarah Springman beschränkt sich auf den Vorstand von UK Sport, dem britischen Sportverband.

Vor allem Stiftungen

Bei der Uni Zürich "dürfen die Rektorinnen und Rektoren Nebenbeschäftigungen nachgehen und führen bereits von Amtes wegen mehrere Nebenbeschäftigungen aus", heisst es auf eine Anfrage von Keystone-SDA. Rektor Michael Hengartner hat auf der Liste der Interessensbindungen den Einsitz in diverse Stiftungen aufgeführt.

Auch Andrea Schenker-Wicki, Rektorin der Universität Basel, sitzt in einigen Stiftungen. Die Vorschriften und Bedingungen für Nebenbeschäftigungen sind in einem zehnseitige Reglement festgehalten. Darin heisst es unter anderem, Nebenbeschäftigungen würden unterstützt, wenn diese "zur Förderung von Lehre und Forschung, zur Fort- und Weiterbildung, zur gesellschaftlichen Verankerung der Universität oder zum Wissenstransfer beitragen".

An der Universität Bern ist es grundsätzlich ebenfalls erlaubt, dass ein Rektor Tätigkeiten nachgehen darf, die nicht mit seinem Amt zusammenhängen. Bei der Besetzung der Stelle werde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass allfällige Nebenbeschäftigungen "sich in keiner Weise negativ auf das Amt auswirken" könnten, heisst es in der Stellungnahme.

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