Coronavirus – Schweiz Vorerst keine Maskenpflicht in St. Galler Schulen und Läden

SDA

3.8.2020 - 12:09

St. Galler Schülerinnen und Schüler müssen vorerst keine Masken tragen. Auch in Läden führt der Kanton derzeit noch keine Maskenpflicht ein (Archivbild).
St. Galler Schülerinnen und Schüler müssen vorerst keine Masken tragen. Auch in Läden führt der Kanton derzeit noch keine Maskenpflicht ein (Archivbild).
Source: KEYSTONE/DPA/BORIS ROESSLER

Der Kanton St. Gallen verzichtet vorerst auf eine Maskenpflicht in den Schulen und in Läden. Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen sei mit zwei bis elf bestätigten Ansteckungen pro Tag stabil. Dies könnte sich mit dem Ende der Schulferien allerdings ändern.

Da die Fallzahlen im Kanton St. Gallen derzeit auf niedrigem Niveau steigen, sei «aus medizinischer Sicht eine Maskenpflicht noch nicht nötig», teilte der Kanton am Montag mit. Empfohlen wird das Tragen von Masken aber in Räumen, in denen Personen den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.

Es zeige sich, «dass die Bevölkerung nachlässiger geworden ist mit den Hygiene- und Abstandsempfehlungen», heisst es im Communiqué. Die meisten Personen würden sich im privaten Umfeld anstecken, gefolgt von Ferien im Ausland – nicht nur in Risikoländern. Derzeit befinden sich 482 Personen nach der Rückkehr vom Ausland in Quarantäne.

St. Gallen im Durchschnitt

Mit täglich zwei bis elf bestätigten Corona-Fällen seit Anfang Juli, verteilt auf das ganze Kantonsgebiet, liegt St. Gallen im Schweizer Durchschnitt. Weil zum Ende der Schulferien viele Menschen aus den Ferien zurückkehren, rechnen die Behörden damit, dass die Fallzahlen bis Ende August weiter steigen könnten.

In den Schulen führt der Kanton zum Schulbeginn in der kommenden Woche vorerst keine Maskenpflicht ein. Dies gilt für die Volksschule, Berufs- und Weiterbildungszentren, Mittelschulen und Hochschulen. Dieser Entscheid basiere auf einer gemeinsamen Analyse des Gesundheits- und des Bildungsdepartements, heisst es.

Wo Abstände im Unterricht nicht eingehalten werden können, empfiehlt der Kanton auch hier, dass man sich mit einer Maske schützt. Sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Coronavirus anstecken, werden alle Personen, die im gleichen Haushalt leben, unter Quarantäne gesetzt. Für die Schulklasse gilt keine Quarantäne.

Erst wenn sich zwei oder mehr Schülerinnen und Schüler einer Klasse innert zehn Tagen infizieren, müssen die gesamte Klasse und die Lehrpersonen in Quarantäne gehen. In einem solchen Fall würde die Klasse nach Möglichkeit im Fernunterricht beschult.

Telefonische Betreuung

Das Contract-Tracing-Team betreute im Juli in St. Gallen telefonisch 221 positiv getestete Personen, die in die Isolation mussten, sowie 871 Personen in Quarantäne. Über ein Drittel der erkrankten Personen steckte sich bei Familienmitgliedern und Verwandten an. Ein weiteres Drittel infizierte sich in den Ferien.

Seit dem 6. Juli müssen sich Personen, die in Risiko-Länder reisten, nach der Rückkehr in Eigenverantwortung registrieren und sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Bisher hätten sich im Kanton St. Gallen 1807 Rückreisende gemeldet, heisst es. Aktuell befinden sich 482 Personen in Quarantäne.

Die Zahl der Rückkehrer, die sich melden, steige stark an, «was zeigt, dass die Registrationspflicht zunehmend eingehalten wird». Der Kanton habe seine Informationsbemühungen, etwa auf Social Media, erhöht. In den nächsten Tagen sollen auch noch Plakate auf die Quarantänepflicht hinweisen.

Bisher keine Bussen

Der Kanton erhält vom Bund regelmässig Hinweise auf Personen, die sich registrieren sollten. Diese werden vom Team des Contact Tracing in Stichproben kontaktiert und dem Gesundheitsdepartement gemeldet. Bis jetzt seien keine Bussen ausgesprochen worden, heisst es. Konflikte seien in Gesprächen gelöst worden.

Falls die Corona-Fallzahlen in St. Gallen weiter steigen, wird die Regierung wenn nötig nach einem Drei-Stufen-Plan weitere Einschränkungen beschliessen. Dazu gehören Maskenpflicht, eine strengere Beschränkung der Zuschauerzahlen bei Veranstaltungen oder die Einschränkung von Besuchen in Alters- und Pflegeheimen.

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