Prämienverbilligung Weniger Prämienverbilligung ausbezahlt als vorgeschrieben

gn, sda

26.3.2021 - 13:39

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Kanton St. Gallen hat 2020 weniger Prämienverbilligungen ausbezahlt, als gesetzlich vorgeschrieben. (Symbolbild)
Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Kanton St. Gallen hat 2020 weniger Prämienverbilligungen ausbezahlt, als gesetzlich vorgeschrieben. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton St. Gallen wurden 2020 nicht nur weniger Mittel für die Prämienverbilligung ausgegeben als budgetiert, es wurden auch weniger Mittel ausgezahlt als vorgeschrieben. Die St. Galler Regierung will die Unterschreitung kompensieren.

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Steigende Krankenkassenprämien – aber nicht mehr Mittel für die Prämienverbilligung: Dieser Effekt wirkte sich auch im Kanton St. Gallen aus. Zahlreiche Personen bekamen deshalb weniger oder keine Verbilligung mehr.

Drei Viertel der Stimmberechtigten im Kanton St. Gallen sprachen sich im November 2019 für eine Aufstockung der Prämienverbilligung um jährlich 12 Millionen Franken aus. Für die Vorlage verantwortlich war unter anderem der Steuerkompromiss des Kantonsrats; eine Rolle spielten aber auch ein Bundesgerichtsurteil zum Kanton Luzern oder die vom Bund beschlossene stärkere Verbilligung von Kinderprämien.

Mindestvolumen unterschritten

Im letzten Jahr hat der Kanton St. Gallen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 242,1 Millionen Franken ausgegeben; das sind 9,5 Millionen Franken über dem Vorjahr (232,6 Millionen Franken), aber fast 17 Millionen Franken weniger als budgetiert. Auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestvolumen wurde um 2,6 Millionen Franken unterschritten.

Die St. Galler Regierung beteuert in einer Mitteilung vom Freitag, dass die Versprechen, die im Zusammenhang mit der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (Staf) gemacht worden sind – unter anderem die Erhöhung des IPV-Volumens um 12 Millionen Franken – eingehalten würden. Woher kommt nun die Abweichung?

Die Mehrkosten für die Verbesserungsmassnahmen seien deutlich tiefer als erwartet ausgefallen, heisst es im Communiqué. Zudem habe der Mittelbedarf für die Prämienverbilligung für Beziehende von Sozialhilfe in den letzten beiden Jahren überraschenderweise abgenommen. Auch für Beziehende von Ergänzungsleistungen seien weniger Mittel benötigt als erwartet.

Anpassungen erst ab 2022

Für das Jahr 2021 zeichne sich eine noch deutlichere Unterschreitung des Budgets und des gesetzlichen Mindestvolumens ab, da die Verlustscheine nicht mehr aus dem IPV-Volumen finanziert werden. Eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestvolumens müsse in den fünf Folgejahren durch eine zusätzliche Erhöhung des Prämienverbilligungsvolumens kompensiert werden.

Die Regierung will für das Jahr 2022 Verbesserungen bei der Prämienverbilligung beschliessen, damit die gesetzlich vorgegebene Bandbreite eingehalten werde. Auch die Unterschreitungen in den Jahren 2020 und 2021 sollen kompensiert werden. Gegenüber 2021 sollen die Verbesserungen jährlich rund 10 bis 15 Millionen Franken betragen.

Anpassungen für das laufende Jahr zieht die Regierung nicht in Betracht. Dies wäre aufgrund der notwendigen EDV-Anpassungen nicht zeitnah möglich und würde zu unverhältnismässig hohen administrativen Kosten für die erneute Durchführung des IPV-Verfahrens führen.