Fluglärm Aargauer Regierungsrat kritisiert Pläne des Flughafens Zürich

SDA

29.11.2019 - 10:20

Der Aargauer Regierungsrat hat seine Kritik am geplanten Betriebsreglement für den Flughafen Zürich bekräftigt. Er verlangt Massnahmen, um die vorgesehene Doppelbelastung durch den Tag- und den Nachtbetrieb im Gebiet Wettingen/Würenlos zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren.

Auch werde die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in den Nachtstunden abgelehnt, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mit. Die Reklamationen aus der Bevölkerung bestätigten die kritische Haltung des Regierungsrats.

Die Beschwerden aus der Bevölkerung betreffen vor allem die verspäteten Flüge nach 23 Uhr, die teilweise unpräzise Einhaltung der Startrouten, neue Starts unmittelbar nach 6 Uhr sowie eine Intensivierung der Flugbewegungen in der letzten Tagesstunde.

Daher lehnt der Regierungsrat die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht ab. Diese umfasse nichts anderes als die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in der Nacht (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) um einen Viertel, heisst es in der Stellungnahme.

Interessen der Bevölkerung gewichten

Damit verbunden sei eine geplante räumliche Ausdehnung der Lärmkurven. Schon heute könne der Betriebsumfang nicht ohne erhebliche Verspätungen bewältigt werden. Zudem würden die Interessen der betroffenen Bevölkerung nicht gewichtet. Es sei keine Interessenabwägung vorgenommen worden.

Der Regierungsrat hatte bereits im Herbst 2018 zu zwei Planungen des Flughafens Zürich kritisch Stellung genommen. Es um das Betriebsreglement 2017 und die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmemissionen.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wiederholte dieses Verfahren und legte die geringfügig ergänzten Gesuchsunterlagen zum Betriebsreglement 2017 öffentlich auf.

Höchstens 10'000 Nachtflüge pro Jahr

Auch die neu vorgelegten Unterlagen enthalten gemäss Regierungsrat keine genügende Begründung für die geplante Ausdehnung des Nachtbetriebs. Der Kanton Aargau verlangt konkret, dass die Nachtflüge vorläufig auf gesamthaft 10'000 Bewegungen pro Jahr begrenzt werden.

Das Betriebsreglement 2017 sieht unter anderem vor, die Startroute im Tagbetrieb ab der Hauptstartpiste 28 rund 10 Kilometer nach Norden zu verlegen. Statt über das Gebiet Mutschellen soll die Route neu zwischen Wettingen und Würenlos sowie östlich von Oberrohrdorf Richtung Westen geführt werden.

Diese Verschiebung ermöglicht, dass Flugzeuge, die nach dem Start Richtung Osten abdrehen, nicht mehr über dem Aargau «ausholen» müssen. Dadurch wird die Anzahl der Überflüge über den Aargau um rund 40'000 reduziert und damit fast halbiert.

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