Umwelt Ab September sind im Kanton auf neuen Häusern Solarpanels Pflicht

olgr, sda

9.6.2022 - 10:02

Neue Häuser müssen im Kanton Zürich einen Teil ihres Strombedarfs selber decken: In den meisten Fällen dürfte diese Vorgabe des auf September in Kraft tretenden Energiegesetzes mit Solarpanels erfüllt werden. (Symbolbild)
Neue Häuser müssen im Kanton Zürich einen Teil ihres Strombedarfs selber decken: In den meisten Fällen dürfte diese Vorgabe des auf September in Kraft tretenden Energiegesetzes mit Solarpanels erfüllt werden. (Symbolbild)
Keystone

Im September tritt das neue Energiegesetz des Kantons Zürich in Kraft: Häuser, die ab dann neu gebaut werden, müssen einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen. Zudem dürfen alte Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer in der Regel nur noch durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden.

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«Die Umsetzung des Gesetzes bringt den Kanton Zürich beim Klimaschutz einen entscheidenden Schritt voran», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Denn heute verursachten Öl- und Gasheizungen rund 40 Prozent der klimaschädlichen CO2-Emissionen.

Der Ersatz eines Heizungssystems müsse aber vorausschauend geplant werden, hält der Regierungsrat in seiner Mitteilung fest. Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Corona-Pandemie komme es derzeit teilweise zu Engpässen bei Materiallieferungen für neue Heizsysteme. Sollte eine alte Heizung unerwartet ausfallen, seien auf dem Markt mobile Mietheizungen zur Überbrückung erhältlich.

Mit dem neuen Energiegesetz müssen neue Häuser zudem so gebaut und ausgerüstet sein, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Öl- und Gasheizungen sind nicht mehr erlaubt.

Massgebend für die neuen kantonalen Energie-Bestimmungen sind das Datum der Baubewilligung, nicht das Datum der Einreichung des Baugesuchs, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Bewilligungsverfahren wird vereinfacht

Damit Bauherren und Liegenschaftsbesitzer das Energiegesetz einfacher umsetzen können, arbeitet die Baudirektion derzeit an einer Revision der Bauverfahrensverordnung.

Sie will das Bewilligungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen vereinfachen. Zudem prüft sie Vereinfachungen für die Bewilligung von Solaranlagen. Diese Änderungen werden voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft treten.

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich hatten die Änderung des Energiegesetzes am 28. November 2021 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 62 Prozent angenommen. Der Regierungsrat hat nun dessen Inkrafttreten auf 1. September 2022 festgelegt.