Denkmalschutz Älteste Siedlungen am Zürcher Friesenberg bleiben erhalten

SDA

6.10.2020 - 16:49

Die beiden Gründersiedlungen des Zürcher Friesenbergquartiers dürfen nicht abgerissen werden.
Die beiden Gründersiedlungen des Zürcher Friesenbergquartiers dürfen nicht abgerissen werden.
Source: Keystone/Mara Truog

Erfolg für den Zürcher Heimatschutz: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die beiden ältesten Siedlungen der Familienheim-Genossenschaft (FGZ) im Zürcher Friesenbergquartier nicht abgerissen werden dürfen.

Das Verwaltungsgericht, als Vorinstanz, habe den Siedlungen zu Recht eine sehr hohe Schutzwürdigkeit beigemessen, schreibt das Bundesgericht. Es bestehe ein sehr erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt der Gründersiedlungen des Friesenbergquartiers. Ihnen komme grosse, über Zürich hinausgehende architektur- und sozialgeschichtliche Bedeutung zu.

Die beiden Gründersiedlungen stammen aus den Jahren 1924 – 1926 und umfassen 144 Wohneinheiten. Sie gelten als bauhistorisch bedeutsam und sind inventarisiert, ebenso die dazugehörigen, teils grossen Gärten.

Die FGZ wollte die beiden Siedlungen abreissen und durch eine neue, verdichtete Bebauung ersetzten. Der Stadtrat hatte 2016 aufgrund «übergeordneter Interessen» auf eine Unterschutzstellung der beiden ältesten Etappen der FGZ verzichtet.

Gegen diesen Entscheid wehrte sich der Heimatschutz vor dem Verwaltungsgericht. Dieses hatte verlangt, die Siedlungen unter Schutz zu stellen. Dagegen zogen wiederum die Stadt Zürich und die FGZ vors Bundesgericht, das nun die Beschwerden abwies.

Höhere Schutzinteressen als maximale Verdichtung

Der Zürcher Heimatschutz sei überaus erfreut über das Urteil, teilte er am Dienstag mit. Das Bundesgericht stärke mit seinen Erwägungen den Denkmalschutz. Es gebe Schutzinteressen, die höher zu gewichten seien als maximale Verdichtung, günstiger Wohnraum und energetische Massnahmen.

Dank des Bundesgerichtsurteils bleibe der Grundgedanke der Gartenstadt räumlich, sozial, funktional und ästhetisch erhalten und erlebbar, schreibt der Heimatschutz.

(Urteil 1C_128/2019, 1C_134/2019)

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