Veruntreuung Am Gericht Winterthur geht es erneut um illegale Kunstverkäufe

SDA

12.6.2019 - 06:02

Das Bezirksgericht Winterthur befasst sich am heutigen Mittwoch zum dritten Mal mit illegalen Verkäufen von Kunstwerken des Versicherungsunternehmens AXA Winterthur. Angeklagt ist dessen damaliger Kunstkurator. Wann das Urteil eröffnet wird, steht noch nicht fest.

Die Hauptverhandlung hatte im November 2018 begonnen. Der Beschuldigte ist geständig, während Jahren Kunstwerke der AXA Winterthur sowie einzelner Kunden im Gesamtwert von rund 1,1 Millionen Franken auf eigene Rechnung verkauft zu haben. Das Geld steckte er in seine Firma im Kunstbereich, die er nebenbei führte, sowie in eine von ihm zusätzlich eröffnete Kunstschreinerei.

Zentral in dem Fall ist die psychische Krankheit des Beschuldigten, der heute in Behandlung ist. Laut Gutachter ist der 51-jährige Deutsche manisch-depressiv, dazu kommen narzisstische Züge. Für die eingehende Befragung des Experten hatte das Gericht einen zweiten Verhandlungstermin im Januar 2019 anberaumt. Es gab in der Folge dem Staatsanwalt Zeit, die Anklage anzupassen.

Rechtliche Würdigung

In der nun dritten Verhandlung wird es nach Auskunft des Bezirksgerichts unter anderem um die rechtliche Würdigung der Delikte gehen. Das Gericht muss für die Urteilsfindung auch entscheiden, ob der Beschuldigte als vollständig schuldunfähig eingestuft wird.

Dies hatte der Verteidiger im November geltend gemacht: Die Delikte seines Mandanten seien eine Folge von dessen Krankheit gewesen. Der Mann sei freizusprechen. Sollte das Gericht doch zu einem Schuldspruch kommen, wären eine bedingte fünfmonatige Freiheitsstrafe und eine Busse von maximal 500 Franken angemessen.

Der Staatsanwalt dagegen forderte eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen mehrfacher Veruntreuung, gewerbsmässigen Diebstahls und vorsätzlicher ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher – der Mann hatte in seiner Firma keine Buchhaltung geführt.

Auch der Ankläger anerkannte die Krankheit des Beschuldigten als zentralen Faktor für dessen Handeln. In den Phasen zwischen den manischen Episoden hätte er aber zur Einsicht kommen und sein Tun stoppen können, machte er geltend.

Verräterischer Aufkleber

Der Jurist und Kunsthistoriker war ab 2006 bei der AXA Winterthur angestellt, ab 2007 als Kunstkurator. Als solcher hatte er die Aufgabe, die Kunstsammlung zu inventarisieren, zu pflegen und gegebenenfalls das eine oder andere Werk für Restauration oder Reparatur ausser Haus zu geben – nicht aber, Werke zu verkaufen.

Gerade dies tat er jedoch, bis er 2016 festgenommen wurde. Ein Käufer hatte an einem im Internet ersteigerten Bild einen AXA-Aufkleber entdeckt und sich erkundigt, ob alles rechtens sei. Die AXA reichte Strafanzeige ein. Als Folge der Vorfälle habe man die Kontrollmechanismen im entsprechenden Bereich verstärkt, teilte das Unternehmen nach dem ersten Verhandlungstermin mit.

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