Energie Anwälte fordern im Winterthurer Wärmering-Prozess Freisprüche

fn, sda

5.4.2022 - 16:51

Die Beschuldigten im Wärmering-Prozess erkennen in ihrem Handeln keine Straftat. Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil Ende April eröffnen. (Archivbild)
Die Beschuldigten im Wärmering-Prozess erkennen in ihrem Handeln keine Straftat. Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil Ende April eröffnen. (Archivbild)
Keystone

Die beiden Beschuldigten im Winterthurer Wärmering-Prozess haben auch am Dienstag jegliche böse Absicht von sich gewiesen. Ihnen wird im Zusammenhang mit der Wärme Frauenfeld AG kreative Buchführung vorgeworfen. Das Urteil wird am 29. April eröffnet.

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«Das Schlimmste ist: Ich verstehe bis heute das Verfahren nicht», sagte der ehemalige Finanzdirektor von Stadtwerk Winterthur in seinem Schlusswort. Er habe immer sorgfältig und pflichtbewusst gehandelt. «Und selbst wenn wir einen Fehler gemacht haben, dann hätte man uns das ja sagen können. Aber niemand sagte etwas.»

Es sei schwer zu ertragen, dass ihm nun kriminelle Handlungen vorgeworfen würden. Auch der ehemalige Stadtwerk-Direktor Markus Sägesser kritisierte in seinem Schlusswort die übergeordneten Stellen, konkret die Politik und insbesondere Stadtpräsident Michael Künzle (Mitte), der sich «politisch habe profilieren wollen».

Diese Leute hätten ganze Arbeit geleistet. «Ich bin gesellschaftlich und beruflich tot.» Man habe ihm einen Dolch in die Brust gestossen, sagte Sägesser unter Tränen.

Die Anwälte der beiden Beschuldigten forderten Freisprüche, nicht zuletzt, weil eigentlich «andere auf der Anklagebank sitzen müssten». Gemeint sind damit jene übergeordnete Stellen aus Verwaltung und Politik, welche die Buchführung abgesegnet hätten.

Thurgauer Projekt finanziell besser dargestellt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Direktor von Stadtwerk Winterthur, Markus Sägesser, und dem ehemaligen Finanzchef vor, das Energieunternehmen Wärme Frauenfeld AG mit kreativer Buchführung besser dargestellt zu haben, als dies in Wahrheit der Fall war.

Konkret sollen sie einen Fehlbetrag von 2,4 Millionen Franken für Wärmepumpen nicht dem Thurgauer Projekt belastet, sondern auf mehrere Stadtwerk-Bereiche verteilt somit verschleiert haben. Dies verletzte gemäss Anklage aber die im Jahr 2015 neu eingeführten Rechnungslegungsnormen HRM2.

«Nicht der Sonnenkönig»

Sägesser muss sich zusätzlich wegen Verletzung der Sponsoring-Regeln verantworten. Er hatte eingewilligt, dass Stadtwerk einen 12-jährigen Mountainbiker mit 6000 Franken unterstützte, obwohl Stadtwerk keine Einzelpersonen berücksichtigt.

Dieser junge Mountainbiker war «zufälligerweise» auch noch der Sohn eines Mitarbeiters. Sägesser habe sich für einen Mitarbeiter willkürlich über die Regeln hinweggesetzt, sagte der Staatsanwalt dazu. «Der Direktor von Stadtwerk ist aber nicht der Sonnenkönig.» Dieses Sponsoring sei nicht zu rechtfertigen.

Verfahren gegen zuständigen Stadtrat eingestellt

Markus Sägesser ist deshalb wegen Urkundenfälschung im Amt und ungetreuer Amtsführung angeklagt, der frühere Finanzchef wegen Urkundenfälschung im Amt. Beide sollen gemäss Staatsanwalt mit bedingten Geldstrafen sanktioniert werden.

Auch gegen den damals für Stadtwerk zuständigen Stadtrat Matthias Gfeller (Grüne) hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich ein Verfahren eingeleitet, dieses wurde aber eingestellt. Seinen Posten räumte Gfeller dennoch. Er trat 2016 aus dem Stadtrat zurück.

Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil gegen die beiden ehemaligen Stadtwerk-Kaderleute am 29. April eröffnen.