Prozess Auch Zürcher Obergericht schickt Pfarrer 7 Jahre ins Gefängnis

SDA

11.12.2018 - 18:38

Ein heute 33-jähriger Pfarrer muss für sieben Jahre ins Gefängnis, weil er seine Ehefrau vor zwei Jahren halbtot gewürgt hat. Das Zürcher Obergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich fast vollständig.

Nach Verbüssen der Freiheitsstrafe muss der Eritreer die Schweiz verlassen. Das Obergericht sprach wie die erste Instanz eine zehnjährige Landesverweisung aus. Anders als das Bezirksgericht ordnete es aber keinen Eintrag im Schengener Informationssystem an. Dies, weil zur Tatzeit entsprechende gesetzliche Bestimmungen gefehlt hätten. Der Mann könnte also in ein Nachbarland ziehen.

Im November 2016 kam es wie schon oft zum Streit zwischen dem Beschuldigten und seiner vier Jahre jüngeren Ehefrau. Nachdem sie einander angeschrien hatten, würgte der Mann die Frau bis zur Bewusstlosigkeit.

Dass die beiden gemeinsamen kleinen Kinder im Zimmer waren, hinderte ihn nicht, der am Boden Liegenden obendrein mehrere Fusstritte gegen Kopf und Gesicht zu versetzen. Die Frau erlitt schwere Verletzungen.

Tötungsabsicht vor Gericht anerkannt

Anschliessend rief der Mann die Polizei. In den beiden ersten Einvernahmen gab er an, er habe seine Frau und nachher sich selbst töten wollen. Sie habe Trennungsabsichten gehabt, und es wäre besser, wenn beide tot wären.

Später bestritt er jegliche Tötungsabsicht. Dennoch sprach ihn das Bezirksgericht im November 2017 der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig und verhängte eine siebenjährige Freiheitsstrafe.

Vor Obergericht anerkannte der Beschuldigte nun den Schuldspruch der ersten Instanz, der damit rechtskräftig ist. Er wollte aber eine Strafreduktion erwirken. Damit blieb er erfolglos.

Ehefrau nimmt Schuld auf sich

Der Mann war Seelsorger der eritreisch-orthodoxen Gemeinde in den Kantonen Zürich und Schaffhausen. Zum Obergerichtsprozess kamen mehr als ein Dutzend Gemeindemitglieder mit einem Pfarrer.

Die Ehefrau des Beschuldigten wurde als Zeugin einvernommen, nachdem sie auf eine Privatklägerschaft verzichtet hatte. Sie nahm jegliche Schuld auf sich. Sie habe ihren Mann provoziert und beschimpft.

Dass schon früher die Polizei mehrmals wegen häuslicher Gewalt hatte intervenieren müssen, und dass zwei Tage vor der Tat der Mann aus der Wohnung weggewiesen worden war, sei ihr Fehler gewesen: Sie habe jeweils grundlos einfach die Polizei angerufen, wenn sie wütend gewesen sei.

Ihr Mann sei ein Guter, der ihr niemals etwas zu Leide getan habe. Sie wolle die - seinerzeit arrangierte - Ehe aufrecht erhalten. Der Mann solle bald nach Hause kommen, die Kinder vermissten ihn. So oft wie möglich besucht sie mit den Kindern im Gefängnis den Vater, der sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug befindet.

Vor allem Selbstmitleid

Der Mann, der bereits vor ein paar Jahren eine Vorstrafe wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte kassiert hatte, beteuerte, wie leid ihm alles tue. Das Gericht erkannte allerdings "nicht gross Einsicht und Reue", wie der Vorsitzende sagte. Vor allem habe der Beschuldigte Mitleid mit sich selbst.

Er sei zielgerichtet vorgegangen und habe die Tötung seiner Frau beabsichtigt, wenn auch nicht vorausgeplant. Dass es beim Versuch geblieben sei, sei nicht sein Verdienst. Gewiss habe die Frau auch beigetragen zum Konflikt, für eine so schwere Tat gebe es aber "nicht ansatzweise ein Motiv".

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