Die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) des Kantonsrates schlägt weitreichende Änderungen beim Universitätsspital Zürich (USZ) und der Universität Zürich (UZH) vor. So soll es etwa keine Doppelanstellungen an beiden Institutionen mehr geben. Die ABG reagiert damit auf Missstände an mehreren USZ-Kliniken.
4.3.2021 - 22:59
SDA
Nach umfangreichen Untersuchungen durch eine Subkommission gibt die ABG dem USZ, der UZH sowie dem Regierungsrat und dem Kantonsrat insgesamt 74 Empfehlungen ab, wie die ABG am Donnerstag mitteilte.
Die Leitungsgremien des USZ sollen gestärkt, die finanziellen Anreizsysteme optimiert und die Interessenbindungen transparent gemacht werden, heisst es. Zudem sollen Doppelanstellungen am USZ und der UZH abgeschafft werden.
Die Kommission kritisiert unter anderem Mängel in der Organisation und Führung. Es sei teilweise nicht klar, wer wem unter- oder überstellt sei. So sei beispielsweise der ärztliche Direktor auch Mitglied der Spitaldirektion und Institutsleiter.
Zudem habe der für strategische Fragen und die Aufsicht zuständige Spitalrat teilweise in das operative Geschäft eingegriffen, was seine Funktion als Rekursinstanz für Entscheide der Spitaldirektion beeinträchtigt habe.
Probleme an mehreren Kliniken
Die Kommission hat das USZ unter die Lupe genommen, nachdem im Frühling 2020 Missstände an mehreren Kliniken des USZ bekannt geworden waren. Am meisten Aufmerksamkeit erregten Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie unter ihrem damaligen Leiter Franceso Maisano.
Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, an einer Firma beteiligt gewesen zu sein, deren Produkte er bei Behandlungen verwendete. Die Interessenbindung sei jedoch nicht sauber deklariert worden.
Das Arbeitsverhältnis zwischen Maisano und dem USZ wurde mittlerweile im gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst.
Ebenfalls untersucht wurden Vorgänge an der Klinik für Gynäkologie sowie an der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Der ehemalige Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie soll sich Patienten an seine Privatklinik überwiesen und diese mit Ressourcen des USZ behandelt haben, ohne dies korrekt abzugelten.
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