Schulwesen Bachenbülach: Primarschulpflege Recht auf Selbstverwaltung entzogen

SDA

20.12.2019 - 14:11

Seltener Vorgang: Auf Antrag des Bezirksrats Bülach hat der Regierungsrat am 18. Dezember der Primarschulgemeinde Bachenbülach vorübergehend das Recht zur Selbstverwaltung entzogen. Grund ist die länger andauernde Beschlussunfähigkeit der Primarschulpflege Bachenbülach aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheiten und einer Vakanz.

Die fünfköpfige Primarschulpflege ist derzeit nicht mehr beschlussfähig. Von den dafür notwendigen drei Mitgliedern übt derzeit nur der Schulpräsident sein Amt aus.

Der bisher tätige externe Schulberater wurde deshalb als «leitendes Organ eingesetzt und übernimmt die Aufgaben der Schulpflege», wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Diese Massnahme sei dringlich, weil in der Primarschulgemeinde Bachenbülach wichtige Entscheide wie zum Beispiel die Neuanstellung der Schulleitung oder die Schulraumplanung anstehen.

Der Entzug des Rechts zur Selbstverwaltung wird so lange aufrechterhalten, bis die rechtskräftig gewählten Nachfolgerinnen und Nachfolger der drei zurückgetretenen Schulpflegemitglieder, darunter der Schulpräsident, ihr Amt angetreten haben.

Zurück zur Startseite