Jagd Baujagd auf Füchse soll in Zürcher Wäldern verboten werden

SDA

5.3.2020 - 12:02

Die so genannte Baujagd auf Füchse soll im Kanton Zürich verboten werden. Auch die Treibjagd soll eingeschränkt werden. (Archivbild)
Die so genannte Baujagd auf Füchse soll im Kanton Zürich verboten werden. Auch die Treibjagd soll eingeschränkt werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/DPA/LINO MIRGELER

Das neue Zürcher Jagdgesetz dürfte deutlich wildtierfreundlicher werden: Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat entschieden, die Baujagd auf Füchse komplett zu verbieten. Die Treibjagd soll eingeschränkt werden.

Es sind zwei umstrittene Arten der Jagd: Bei der Baujagd werden Jagdhunde in Fuchsbauten geschickt, um die Tiere ins Freie zu treiben – dem Jäger direkt vors Gewehr. In anderen Kantonen wie etwa dem Nachbarkanton Thurgau ist diese Jagdart bereits verboten.

Die Bewegungsjagd, auch Treibjagd genannt, wird hauptsächlich eingesetzt, um den Wildschweinbestand zu dezimieren. Die Schweine werden mit Lärm aufgeschreckt und den Jägern entgegengetrieben.

Alkoholverbot für Jäger

Im Kanton Zürich soll nun die Baujagd auf Füchse komplett verboten werden. Dies schreibt die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Zumindest eingeschränkt werden soll die Treibjagd. Bei dieser Jagdart soll die Baudirektion die Zahl der Anlässe beschränken können. Auch bei der Zahl der eingesetzten Jäger, Treiber und Hunde soll der Grüne Baudirektor Martin Neukom mitreden können.

Das neue Gesetz dürfte den Jägern zudem den wärmenden Kafi-Lutz vermiesen: Wer jagt, soll dies nur noch in nüchternem Zustand tun dürfen, entschied die WAK. Wer wiederholt angetrunken oder unter Drogen- und Arzneimitteleinfluss auf die Pirsch geht, soll von der Jagd ausgeschlossen werden können.

Leinenpflicht im Wald

Die WAK verlangt zudem in mehreren Paragrafen einen stärkeren Wald- und Wildtierschutz. So soll es im Frühling und Sommer beispielsweise im Wald und am Waldrand einen Leinenzwang für Hunde geben, damit diese die jungen Wildtiere nicht stören. Eine solche Leinenpflicht kennen bereits die Kantone Aargau, Luzern und Schaffhausen.

Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat. Er wird in einer der kommenden Sitzungen darüber beraten. Angesichts der neuen rot-grünen Mehrheit dürften die beantragten Änderungen problemlos durchkommen.

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