AbfallentsorgungBaurekursgericht verbietet Abfallentsorgung mit Hilfe von Enzymen
fn, sda
21.7.2021 - 13:14
Das Zürcher Verwaltungsgericht verbietet einem Gastrobetrieb die Entsorgung von Speiseresten mit Hilfe von Enzymen. Bei der so genannten «ExBio»-Maschine werden die Speisereste zersetzt und landen als so genanntes Prozesswasser in der Kanalisation.
Keystone-SDA, fn, sda
21.07.2021, 13:14
SDA
Auf der Website des Herstellers des «ExBio»-Geräts klingt alles problemlos: Das Gerät könne fortlaufend mit Speiseresten befüllt werden. Die Enzyme würden sie unter Zugabe von Trinkwasser dann innert 24 Stunden komplett zersetzen.
Das Abwasser könne entweder in die Kanalisation geleitet oder als Dünger verwendet werden. Mit diesem Zersetzungsgerät müsse kein Bioabfall mehr gelagert und irgendwohin transportiert werden. Die Enzyme, die in die Kanalisation gelangen würden, seien völlig unproblematisch. Zudem sei das Gerät geräusch- und geruchsfrei.
In anderen Kantonen erlaubt
In mehreren Kantonen ist «ExBio» erlaubt, im Kanton Zürich bisher nicht. Und dies wird auch so bleiben, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Baurekursgerichts hervorgeht.
Es hat den Rekurs eines Gastronomen gegen ein Verbot der Baudirektion abgelehnt. Das Baurekursgericht argumentierte, dass es egal sei, ob das Gerät in anderen Kantonen erlaubt sei.
Die VVEA, die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen, gelte schliesslich schweizweit. Kurz: Nur weil sich andere Kantone nicht an die Regeln halten, muss Zürich ja nicht mitmachen.
Die VVEA gebe vor, dass Speisereste in erster Linie vergärt werden sollten. Ist das nicht möglich, müssen sie verbrannt werden, wobei die Abwärme genutzt werden soll. Von Zersetzen mit Enzymen steht in der Verordnung nichts, also ist dies offiziell auch nicht erlaubt.
Gastrounternehmen akzeptiert das Verbot
Mitarbeitende der Baudirektion hätten «umfangreiche Abklärungen getätigt», bevor sie das Gerät richtigerweise verboten hätten, schreibt das Baurekursgericht.
Sie informierten sich bei Amtsstellen, konsultierten den Verband der Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute und schauten sich das Gerät vor Ort im Gastrobetrieb an.
Eine Minderheit des Baurekursgerichts war zwar der Ansicht, dass die Sache nicht genügend untersucht worden sei. Vor allem die Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlagen müssten genauer unter die Lupe genommen werden.
Die Mehrheit des Gerichts fand die Informationen aber ausreichend und bestätigte damit das «BioEx»-Verbot im Kanton Zürich. Das Gastrounternehmen akzeptierte das Verbot, der Entscheid ist rechtskräftig.
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