Coronavirus – Schweiz Befristete Maskentragpflicht bei Covid-Infektion an Zürcher Schulen

olgr, sda

24.9.2021 - 12:13

An den Zürcher Volksschulen soll bei Covid-Ausbrüchen neu befristet eine Maskentragpflicht angeordnet werden können. (Symbolbild)
An den Zürcher Volksschulen soll bei Covid-Ausbrüchen neu befristet eine Maskentragpflicht angeordnet werden können. (Symbolbild)
Keystone

Die Zürcher Schulen sollen eine zeitliche befristete Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler anordnen können, wenn Infektionsfälle auftreten. Zudem werden Klassen, die an repetitiven Tests teilnehmen, von der Klassenquarantäne befreit.

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Der Zürcher Regierungsrat hat die Anforderungen an die Schutzkonzepte neu definiert, wie er am Freitag mitteilte. Ziel sei dabei, dass der Schulbetrieb auch im Winterhalbjahr möglichst uneingeschränkt stattfinden könne.

Deshalb hat der Regierungsrat im Weiteren beschlossen, in der Volksschule in Innenräumen eine Maskentragpflicht für sämtliche Lehr- und Betreuungspersonen sowie das Schulpersonal einzuführen.

In den Schulen der Sekundarstufe II sind grundsätzlich alle Personen – auch die Schülerinnen und Schüler – zum Tragen einer Maske verpflichtet. Wer über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügt oder an wöchentlichen repetitiven Tests teilnimmt, kann von der Maskentragpflicht befreit werden.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 4. Oktober. Sie sind vorerst bis 24. Januar 2022 befristet.