Coronavirus – Schweiz Bei Grossveranstaltungen entscheiden die Direktionen

SDA

3.9.2020 - 15:02

Am Donnerstag informierte der Kanton Zürich, welche Regeln für Grossveranstaltungen ab 1000 Personen gelten. (Symbolbild)
Am Donnerstag informierte der Kanton Zürich, welche Regeln für Grossveranstaltungen ab 1000 Personen gelten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MELANIE DUCHENE

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, dass der Entscheid, ob eine Grossveranstaltung durchgeführt wird, je nach Anlass bei einer anderen Direktion liegt. Vorbereitet wird der Entscheid jeweils durch die Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen des Covid-19-Sonderstabs.

Je nach Veranstaltung liegt es dann bei der Sicherheitsdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern oder der Bildungsdirektion, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Bei Uneinigkeit zwischen der Arbeitsgruppe und der zuständigen Direktion entscheidet der Gesamtregierungsrat.

«Wir freuen uns auf den 1. Oktober», sagte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) am Donnerstag an einer Medienkonferenz. Man sei sich der Verantwortung bewusst. Der Regierungsrat wolle Veranstaltungen ermöglichen und nicht verhindern. Deswegen seien klare Regeln nötig.

So stehe bei der Staatskanzlei für alle Veranstalter eine elektronische Adresse für ihr Gesuch zur Verfügung. Der Dienst sei kostenlos. Die Anträge würden dann von der Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen geprüft und zur Bewilligung an die Zuständige Direktion weitergeleitet. Die Arbeitsgruppe bezeichnete Fehr als das kantonale «Kompetenzzentrum».

Arbeitsgruppe geht auf Einzelfälle ein

Thomas Iseli, Chef der Arbeitsgruppe, sagte, man sei sich bewusst, dass man auf Einzelfälle werde eingehen müssen. Dazu sei man bereit und werde bei Unklarheiten Rücksprache nehmen mit Veranstaltern. «Für uns ist der unkomplizierte Dialog mit den Veranstaltern wichtig.» Und: Bei Veranstaltungen vom gleichen Typ wie etwa im Sport sei nur einmalig eine Bewilligung nötig. Unabhängig davon sei aber für alle Veranstaltungen noch immer die kommunale Bewilligung notwendig, wie das zu normalen Zeiten der Fall ist.

Eine Bewilligung ist jedoch noch kein Garant dafür, dass eine Veranstaltung auch durchgeführt werden kann: Verändert sich in der Zeit von der Bewilligung bis zur Durchführung die Situation, etwa die epidemiologische Lage, kann der Kanton weitere Auflagen machen oder Einschränkungen bestimmen. «Als ultima ratio kann die Bewilligung auch widerrufen werden», sagte Iseli. Man versuche den Veranstaltern aber entgegenzukommen. Eine Anspruch auf Entschädigung bestehe gegenüber der öffentlichen Hand dabei nicht, auch nicht von Privatpersonen, die ein Billett für eine Veranstaltung gekauft haben.

Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel

Laut Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) erwirtschaftet die Branche «Kunst, Unterhaltung und Erholung» im Kanton Zürich jährlich rund 850 Millionen Franken. Die Wertschöpfung des Zürcher Spitzensports beläuft sich auf 434 Millionen Franken. Es gehe um Schicksale und Arbeitsplätze. Man begrüsse den Bundesratsentscheid darum. «Es geht wieder aufwärts.»

Am Mittwoch hatte der Bundesrat bekannt gegeben, dass Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen ab dem 1. Oktober wieder bewilligt werden dürfen. Dies aber nur unter Auflagen, so wenn es die epidemiologische Lage zulässt und genügend Contact-Tracing-Kapazität vorhanden ist. Grundsätzlich herrscht Sitzplatzpflicht. In Stadien dürfen maximal zwei Drittel der Plätze belegt und Masken getragen werden. Der Entscheid liegt bei den Kantonen.

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