Sexuelle Belästigung Berührungen im Whirlpool: Zürcher Obergericht spricht Mann frei

SDA

16.5.2019 - 17:00

Sexuelle Belästigung nicht zu beweisen: Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Obergericht und spricht einen 37-jährigen Schweizer frei. Der Mann war beschuldigt, zwei junge Frauen in einem Whirlpool des Migros Fitnessparks Winterthur betatscht zu haben.

Für die damals 17- und 18-jährigen Frauen war der Vorfall im Jahr 2017 klar Belästigung: Der Mann sei ihnen ständig gefolgt, sei ihnen im Becken des Wellnessbereichs nachgeschwommen und habe sich schliesslich neben sie auf eine Liege im Whirlpool gelegt.

Dann habe er sie absichtlich an Hüften, Oberschenkel und am Oberkörper berührt. Die jungen Frauen meldeten den Vorfall, so dass der Wellness-Aufenthalt für den 37-Jährigen eine wenig entspannende Wendung nahm: Als er den Fitnesspark verlassen wollte, wurde er zur Kasse gebeten, wo bereits zwei Polizisten auf ihn warteten.

Nur versehentlich berührt

Er habe die beiden Frauen zwar angelächelt, verteidigte sich der Mann. Bei den Liegen im Sprudelbad sei es auch versehentlich zu einer kurzen Berührung gekommen, als er gleichzeitig wie eine der Frauen zur Haltestange gegriffen habe. Er habe sich aber sofort entschuldigt. Er habe den beiden Frauen zu keinem Zeitpunkt zu nahe kommen oder diese irgendwie belästigen wollen.

Als Grund, weshalb die Frauen ihn zu Unrecht beschuldigten sollten, gab der Mann «Rache» an. Er habe die beiden kurz vorher zurechtgewiesen, weil sie Fotos gemacht hätten, was im Wellnessbereich verboten sei.

Aussage gegen Aussage

Das Bezirksgericht Winterthur stufte sowohl die Aussagen der beiden jungen Frauen als auch jene des Beschuldigten als glaubhaft ein – ein klassischer Fall von «Aussage gegen Aussage», was in der Regel im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. So auch in diesem Fall: Das Bezirksgericht sprach den Mann im Januar 2018 frei.

Die beiden Frauen wollten dies nicht akzeptierten und zogen den Fall ans Obergericht weiter – und erleiden nun erneut eine Niederlage. Auch das Obergericht spricht den Mann aus Mangel an Beweisen frei.

Es lasse sich nicht beweisen, dass die Berührungen im Sprudelbad absichtlich gewesen seien, schreibt das Obergericht. Zugunsten des Beschuldigten müsse deshalb höchstens von zufälligen Berührungen ausgegangen werden. Es könne auch nicht der Schluss gezogen werden, der Mann sei ihnen gefolgt. In einem solch kleinen Bad würden sich die Gäste zwangsläufig immer wieder begegnen.

Der Mann erhält nun eine Entschädigung von 400 Franken aus der Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden Frauen können es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Bis am Donnerstag ist dort aber kein Rekurs eingegangen.

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