Coronavirus – Schweiz Beschränkungen in Zürcher Alters- und Pflegeheimen weiter gelockert

SDA

2.6.2020 - 19:49

Die Cafeterias und Restaurants öffnen wieder, es gibt wieder Konzerte und Vorlesungen: Die Corona-Massnahmen in den Alters- und Pflegeheimen werden am 8. Juni weiter gelockert. (Symbolbild)
Die Cafeterias und Restaurants öffnen wieder, es gibt wieder Konzerte und Vorlesungen: Die Corona-Massnahmen in den Alters- und Pflegeheimen werden am 8. Juni weiter gelockert. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

In den Zürcher Alters- und Pflegeheimen werden die Corona-Einschränkungen am 8. Juni weiter gelockert. Die Cafeterias werden wieder geöffnet, es gibt wieder Konzerte und Vorlesungen. Auch einen Haarschnitt können sich die Bewohnerinnen und Bewohner dann wieder verpassen lassen.

Ziel der Lockerungen ist ein «möglichst hohes Mass an persönlicher Freiheit» für die Bewohnerinnen und Bewohner, vor allem was Bewegungsfreiheit und Kontakte betrifft.

Gleichzeitig braucht jedes Alters- und Pflegeheim aber ein eigenes Schutzkonzept, mit dem die Seniorinnen und Senioren geschützt werden. Dieses müsse laufend an die aktuelle Lage angepasst werden, teilte die Gesundheitsdirektion am Dienstag mit.

Gemäss den neuen Anordnungen, die ab dem 8. Juni gelten, machen die Alters- und Pflegeheime einen grossen Schritt zurück in Richtung Normalität: Die Cafeterias und Restaurants nehmen den Betrieb wieder auf. Zugelassen sind dort die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Besucher, freiwillige Helferinnen und das Personal. Keinen Zutritt haben aber externe Gäste, um die Infektionsgefahr gering zu halten.

Ebenfalls wieder geöffnet werden am Montag die heimeigenen Fusspflege- und Physiotherapiepraxen. Erlaubt werden zudem wieder Veranstaltungen externer Anbieter, etwa Konzerte, Vorlesungen und Theater. Externe Zuschauer sind dort jedoch verboten.

Persönliche Daten angeben

Damit eine allfällige Infektionskette ermittelt werden kann, erfassen die Heime von allen externen Personen die persönlichen Daten. Diese würden aber nach vier Wochen gelöscht, versichert die Gesundheitsdirektion.

Nach draussen dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner zwar bereits jetzt. Nach ihrer Rückkehr mussten sie bisher aber zehn Tage lang eine Maske tragen, ausser zum Essen und im Einzelzimmer. Neu gilt diese Maskentragepflicht innerhalb des Heims nur noch dann, wenn die Sicherheitsvorgaben nicht strikt eingehalten wurden.

Um die Bewohnerinnen und Bewohner und die Mitarbeitenden in den Heimen vor einer Ansteckung zu schützen, galt seit Mitte März ein absolutes Besuchs- und Ausgangsverbot. Das Besuchsverbot wurde am 30. April gelockert, indem «Besuchsboxen» eingerichtet wurden. Seit dem 20. Mai dürfen die Bewohner zudem wieder nach draussen.

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