Todesfall Beschuldigter im Fall des getöteten Rentners in Rafz ist tot

SDA

4.10.2017 - 12:50

Zürich

Der 36-jährige Mann, der im vergangenen Jahr nach einem Streit auf einem Parkplatz in Rafz einen Rentner getötet hat, ist am Montag im Zürcher Flughafengefängnis tot aufgefunden worden. Der Brasilianer hätte sich am 12. Dezember vor Gericht wegen Mordes verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat - wie bei Todesfällen in Gefängnissen üblich - eine Untersuchung eingeleitet, wie es in einer Mitteilung des Zürcher Amtes für Justizvollzug vom Dienstag heisst. Wie der 36-Jährige in seiner Zelle ums Leben kam, wird untersucht.

Beim Toten handelt es sich um jenen Mann, der im Frühling vor einem Jahr nach einem Streit in Rafz einen Rentner getötet hat, wie Rainer Hohler, Präsident des Bezirksgerichts Bülach, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Der Brasilianer hätte sich in gut drei Monaten vor Gericht verantworten müssen.

Der Prozess vor dem Bezirksgericht Bülach war auf den 12. Dezember terminiert. Die zuständige Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen Mordes, Brandstiftung und weiterer Delikte. Der Brasilianer war geständig. Einzig von der Leiche des 67-Jährigen fehlt bis heute jede Spur.

Rentner mehrmals überfahren

Der Beschuldigte hatte den Rentner aus Eglisau im April 2016 nach einem Streit auf einem Parkplatz verprügelt, ihn in dessen eigenes Auto verfrachtet und auf einen Feldweg im deutschen Hohentengen gelegt. Dann habe er den Rentner mehrmals vor- und rückwärts überfahren, so dass dieser noch vor Ort gestorben sei, heisst es in der Anklageschrift.

Der Opel wurde zwei Tage später in einem Waldstück in Lottstetten D gefunden. Er war ausgebrannt. Das Opfer wurde nicht gefunden. Der Brasilianer, ein Nachbar des Verstorbenen, gestand zwar, den Rentner umgebracht zu haben. Jedoch konnte oder wollte er sich nicht daran erinnern, wo er die Leiche ablegte.

Aus Rücksicht auf die laufende Untersuchung wollten am Dienstag weder die Staatsanwaltschaft noch das Amt für Justizvollzug weitere Auskünfte erteilen.

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