Bundesgericht Beschwerde gegen Gestaltungsplan für Wetziker Zentrum abgewiesen

SDA

28.11.2018 - 12:01

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den privaten Gestaltungsplan "Metropol" für das Zentrumsgebiet in Wetzikon ZH abgewiesen. Der Plan wurde für die Fläche ausgearbeitet, wo heute das Einkaufszentrum Trompete steht.

Der Gestaltungsplan sieht ein Sockelgeschoss mit darüber liegenden Wohnbauten vor, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Gegen den Gestaltungsplan legte die Eigentümerin der nördlich vom Planungsgebiet liegenden Parzellen Beschwerde ein.

Das Bundesgericht hat sämtliche Rügen der Beschwerdeführerin abgewiesen. Es hält unter anderem fest, dass der Stadtrat von Wetzikon bei der Beurteilung des Gestaltungsplans auf den Beizug der Stadtbildkommission verzichten durfte.

Auch könne das negative Urteil der Stadtbildkommission zu einem früheren Bauprojekt für das Gebiet Trompete nicht eins zu eins für den Gestaltungsplan übernommen werden. Dieser weise wesentliche Unterschiede zum früheren Projekt auf.

Das Zentrumsgebiet Trompete in Wetzikon und dessen zukünftige Gestaltung beschäftigen die Gemeinde und die Gerichte bereits seit Jahren. Gegen das genannte frühere Bauprojekt hatte die gleiche Firma Beschwerde eingelegt, wie nun gegen den Gestaltungsplan. Das Rekursverfahren gegen das Bauprojekt liegt beim Zürcher Baurekursgericht und ist bis heute sistiert. (Urteil 1C_75/2018 vom 31.10.2018)

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