SozialhilfeBeschwerde gegen Zürcher Sozialhilfegesetz kein Thema in Strassburg
olgr, sda
28.4.2021 - 15:06
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht auf eine grundsätzliche Beschwerde gegen das Zürcher Sozialhilfegesetz eingetreten. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht kündigt an, bei Bedarf mit einem konkreten Fall erneut nach Strassburg zu gelangen.
Keystone-SDA, olgr, sda
28.04.2021, 15:06
SDA
Ein Einzelrichter des Gerichtshofes habe entschieden, die Beschwerde nicht entgegenzunehmen, schreibt die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Sie hatte im Namen von drei Sozialhilfebeziehenden sowie mehreren Organisationen Beschwerde wegen eines in ihren Augen «problematischen Gesetzesartikels» geführt.
Im Zürcher Sozialhilfegesetz wurde verankert, dass auf Sozialhilfe angewiesene Personen die Auflagen und Weisungen von Behörden nicht mehr selbständig anfechten können. Dies sei diskriminierend, faire Rechtsverfahren seien so nicht gewährleistet, befürchtete die UFS.
Der Endentscheid ist anfechtbar
Das Bundesgericht stufte die Gesetzesanpassung im Januar 2020 in einer öffentlichen Beratung mit drei gegen zwei Stimmen als zulässig ein: Denn Betroffene können sich nach wie vor wehren – allerdings erst gegen den Endentscheid.
Wird eine Person beispielsweise angewiesen, sich eine günstigere Wohnung zu suchen, kann sie sich weigern. Wird daraufhin eine Kürzung der Sozialhilfe verfügt, kann sie dagegen juristisch vorgehen. Wegen der aufschiebenden Wirkung ändert sich bis zum Vorliegen eines Urteil nichts. Den Betroffenen drohten so keine irreparablen Nachteile, befand das Bundesgericht.
Einer Anordnung widersetzen
Für die UFS und die von ihr vertretenen Organisationen wie der Caritas Zürich oder dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk Zürich war dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. So könnten sich die Betroffenen nicht gleich wehren, sondern müssten abwarten und sich einer Anordnung widersetzen, kritisierten sie im Januar 2020 und gelangten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Auf ihre Beschwerde in Strassburg, mit der sie ohne einen spezifischen Einzelfall eine grundsätzliche Prüfung des Gesetzes anstrebten, wurde nun nicht eingetreten. Die UFS will jetzt die Entwicklung im Kanton Zürich beobachten. «Wir behalten uns eine erneute Beschwerde nach Strassburg mit einem konkreten Fall vor.»
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit
Bei bestem Wetter haben in Zürich Hunderttausende mit grosser Ausgelassenheit eine der grössten Techno-Partys der Welt gefeiert. Ab dem frühen Samstagnachmittag zogen bei der Street Parade 28 Love Mobiles durch Schweizer die Banken-Metropole.
Bei der Ukraine-Friedenskonferenz in der Schweiz haben 83 Länder und Organisationen am Sonntag die gemeinsame Abschlusserklärung unterstützt. Österreich ist unter den zustimmenden Staaten, auch Deutschland und die USA.
Rund 100 pro-palästinensiche Studentinnen und Studenten haben am Donnerstagabend die Eingangshalle eines Universitätsgebäudes in Lausanne besetzt. Die Unileitung nahm Gespräche mit ihnen auf und sah zunächst von einer Räumung ab.
02.05.2024
Street Parade Zürich: Eine der grössten Technopartys weltweit