Altlasten Beseitigung gefährlicher Altlasten ist Aufgabe für Generationen

kl, sda

26.1.2021 - 10:20

Im Kanton Zürich wurden bereits rund 120 Kugelfänge von Schiessanlagen saniert und über 400 Tonnen reines Blei zurückgewonnen. (Symbolbild)
Im Kanton Zürich wurden bereits rund 120 Kugelfänge von Schiessanlagen saniert und über 400 Tonnen reines Blei zurückgewonnen. (Symbolbild)
Keystone

Die Untersuchung gefährlicher Altlasten, die einst einfach im Boden vergraben wurden, braucht mehr Zeit als geplant. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat den ursprünglichen Zeitplan um fünf Jahre verlängert. Die Voruntersuchungen im Kanton Zürich sollen nun bis 2028 abgeschlossen sein.

Am Zeitplan für die Sanierungen ändert sich nichts. Diese sollen weiterhin bis 2040 angegangen werden, wie die Baudirektion am Dienstag mitteilte. Spätestens zwei Generationen nach Inkrafttreten der eidgenössischen Altlasten-Verordnung im Jahr 1998 sollten die Altlasten kein Thema mehr sein.

Die Basis für die gesamte Altlastenbearbeitung im Kanton Zürich bildet der öffentliche Kataster der belasteten Standorte (KbS). Bei diesen handelt es sich beispielsweise um Deponien, ehemalige Fabrikareale oder Orte an denen sich Brände oder Ölunfälle ereignet haben.

Der Kataster ist dynamisch. Sanierte Standorte werden gelöscht und neue aufgenommen. Zurzeit umfasst er 5735 belastete Flächen, wie es in einem Zwischenbericht zum Altlastenprogramm des Kantons Zürich heisst. Davon ist allerdings nur ein Bruchteil wirklich sanierungsbedürftig. Der KbS ist im Internet einsehbar und wird regelmässig aktualisiert.

Hohe Sanierungskosten

Der Sanierungsbedarf wird durch Voruntersuchungen geklärt. Pro Jahr werden zwischen 60 und 90 Voruntersuchungen abgeschlossen. Von den bisher untersuchten Standorten sind rund 10 Prozent sanierungsbedürftig. In einer Detailuntersuchung werden dann die Ziele und die Dringlichkeit der Sanierung festgelegt.

Der aufwändigste und teuerste Schritt ist die Sanierung. Das AWEL schätzt, dass Kosten für altlastenrechtliche Massnahmen in Höhe von bis zu 1 Milliarde Franken entstehen könnten. Es gilt das Verursacherprinzip. Wenn kein Verursacher greifbar ist, muss der Kanton die Kosten tragen. Unter gewissen Bedingungen beteiligt sich der Bund über den sogenannten VASA-Altlastenfonds.

Teilweise Wiederverwertung

Ohne die Kugelfänge auf den Schiessanlagen mitzuzählen wurden im Kanton bereits über 100 Altlasten saniert, wie es im Zwischenbericht heisst. Dazu kommen die Sanierungen von rund 120 Kugelfängen von Schiessanlagen, bei denen mehr als 400 Tonnen reines Blei zurückgewonnen werden konnten.

Auch belastete Bauabfälle können nach entsprechender Behandlung teilweise wieder verwertet werden. Dadurch kann in zehn Jahren etwa eine Deponie eingespart werden.

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