Verkehrsdelikte Betrunken zum Polizeiposten gefahren: Gericht verurteilt Taxifahrer

SDA

8.5.2020 - 16:31

Das Zürcher Obergericht hat einen 50-jährigen Taxifahrer wegen einer Blaufahrt verurteilt. Der Mann fuhr in betrunkenem Zustand ausgerechnet auf den Polizeiposten, weil er seine Ex-Frau anzeigen wollte. Danach warf er einem Polizisten vor, die Alkoholtests manipuliert zu haben.

Das alles sei nur passiert, weil er Ausländer und Muslim sei, fand der Taxifahrer. Dieser Polizist sei von Anfang an gegen ihn gewesen und habe ihn wie einen Gefangenen behandelt.

Der Polizist wurde an diesem Tag im Jahr 2019 sehr schnell auf die Alkoholfahne aufmerksam, die der Taxifahrer auf den Polizeiposten mitbrachte. Sofort ordnete er einen Alkoholtest an.

Dieser ergab jedoch verschiedene Werte, so dass der Taxifahrer mehrmals pusten musste. Der Polizist habe den Test manipuliert, argumentierte der 50-Jährige. Er weigere sich deshalb, die 700 Franken Busse wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu bezahlen. Er zog vor das Bezirksgericht Horgen und schliesslich vor Obergericht.

Zu wenig lange gepustet

Das Obergericht liess den Mann nun aber abblitzen, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Die Alkoholtests seien keineswegs manipuliert gewesen. Die verschiedenen Werte gebe es, wenn die Testperson zu wenig lange puste.

Dem Taxifahrer ging offensichtlich gleich mehrmals zu früh die Puste aus, so dass die Werte immer unterschiedlich ausfielen. Auch was die «Behandlung wie einen Gefangenen» betrifft, hält das Obergericht die Vorwürfe an die Adresse des Polizisten für unbegründet.

Toilettengang verboten

Diese Sache sei für den Polizisten Routine gewesen. Dass der Kläger nicht auf die Toilette durfte und «fast in die Hose machte», wie er bei der Ermittlung aussagte, sei nicht relevant. Der Polizist habe die Vorschriften damit nicht verletzt.

Der Taxifahrer muss die 700 Franken Busse somit zahlen. Weil er den Fall vor Obergericht verloren hat, kommen nun noch 900 Franken Gerichtskosten dazu. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Der Taxifahrer kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Weshalb er an diesem Tag seine vierte Ex-Frau anzeigen wollte, geht aus dem Urteil nicht hervor.

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