Glimpflicher Ausgang einer Baustellenblockade: Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen Unia-Mitarbeiter freigesprochen. Er wurde beschuldigt, für eine Störaktion auf einer Baustelle verantwortlich zu sein.
Der Vorfall geschah anlässlich des Aktionstages der Unia im November 2015. Die Gewerkschaft befand sich in den Verhandlungen zum Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe: Es ging um den flexiblen Altersrücktritt FAR, der eine Rente ab 60 Jahren ermöglicht. Die Verhandlungen stockten, also rief die Unia zum Protesttag auf.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er soll - zusammen mit weiteren Unia-Mitarbeitern sowie 50 bis 80 Unia-Aktivisten - eine Baustelle in Zürich betreten und diese für einen Tag lahm gelegt haben. Er habe die Aktion geplant, koordiniert und angeführt. Die mehrfache Aufforderung, das Grundstück zu verlassen, habe er ignoriert.
Sie klagte den Unia-Mitarbeiter deshalb wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung an. Dafür forderte sie eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 120 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken.
Im Zweifel für den Angeklagten
Der Richter hatte jedoch Zweifel und sprach den Beschuldigten vollumfänglich frei. Bezüglich des Hausfriedensbruchs sei die Reihenfolge nicht ganz klar, wer was wann gesagt habe: Der Unia-Mann wurde einerseits aufgefordert, das Grundstück zu verlassen, andererseits wurden ihm Verhandlungen im sogenannten Baustellendorf angeboten.
Der Richter sprach in diesem Zusammenhang von einer "Doppelbotschaft", die missverstanden werden könne. Da die genaue Reihenfolge nicht bekannt sei, folgte der Freispruch im Zweifel für den Angeklagten.
Klarer war die Angelegenheit beim Anklagepunkt Nötigung. Der Tatbeitrag des Beschuldigten ist laut Gericht nicht bewiesen. "Man weiss nicht, ob Sie die Aktion geplant, koordiniert und angeführt haben", sagte der Richter.
Nur weil er sich auf der Baustelle laut Zeugen als Verantwortlicher respektive Leiter vorgestellt habe, bedeute dies nicht, dass er tatsächlich diese Funktion inne hatte.
Der Unia-Mitarbeiter, der einen Freispruch forderte, erklärte während seiner Befragung, er sei lediglich Ansprechperson gewesen. Und sein Verteidiger ergänzte, sein Mandant könne nicht für die Taten von Dritten verantwortlich gemacht werden.
Richter kritisiert Vorgehen der Unia
Gleichzeitig konnte der Richter aber auch verstehen, dass es ein Strafverfahren gegen den Unia-Mann gab. Für ihn war klar, dass die Unia die Arbeit auf der Baustelle stören wollte - was auch gelang: So wurde beispielsweise der Strom bei Kränen gekappt und die Aktivisten kletterten auf das Baugerüst.
"Diese Störaktion war ein klarer Hausfriedensbruch", sagte der Richter. Allerdings sei unklar, wer dafür verantwortlich ist. Und er fragte sich, ob es richtig war, den heute 61-Jährigen anzuklagen und nicht die Unia.
Zudem äusserte der Richter Kritik am Vorgehen der Gewerkschaft. So lange der Vertrag, um dessen Verlängerung es bei den Verhandlungen ging, noch gültig ist, solle man die Probleme auf Verhandlungsbasis lösen und nicht mit Störaktionen. Dies im Sinne der Friedenspflicht. Er verstehe daher den Ärger der Baufirma respektive des Bauherren.
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