Sprachstreit Bezirksrat stützt Zürcher SVP-Gemeinderätin im Sprachstreit

SDA

24.1.2020 - 14:32

Ein Sprachstreit im Zürcher Stadtparlament ist beendet. Das Parlament muss nun eine Interpellation von SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner an den Stadtrat überweisen, obwohl diese «nicht geschlechtergerecht» formuliert ist. Dies hat der Bezirksrat entschieden. Brunner ist «sehr erfreut» darüber.

Im August 2019 hatte sich das Zürcher Stadtparlament – der Gemeinderat – einmal mehr geweigert, einen Vorstoss zu überweisen, da er nicht gendergerecht formuliert sei.

Brunner sah sich in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt und war davon überzeugt, dass die rechtlichen Grundlagen, die in den Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Gemeinderates festgehalten sind, für eine Ablehnung nicht genügen. Sie gelangte an den Zürcher Bezirksrat, der ihr nun recht gab.

Wie der Bezirksrat in seinem am Freitag auf der Hompage publizierten Beschluss festhält, erfolgte der Entscheid des Parlaments «gestützt auf sprachformale Vorgaben, die keine genügende gesetzliche Grundlage haben».

Brunners Interpellation sei «mit unverändertem Wortlaut» vom Gemeinderat an den Stadtrat zur Beantwortung zu überweisen. Darin möchte Brunner von Stadtrat erfahren, weshalb die Polizei eine zweitägige Besetzung des Pfingstweidparks duldete.

Brunner ist «sehr erfreut über den klaren Entscheid des Bezirksrates», wie sie mitteilte. Es sei für die Demokratie äusserst wichtig, dass das Wort frei sei.

Gemäss Bezirksrat hat Brunner Anspruch auf eine «angemessene Parteientschädigung» von 4500 Franken. Zudem muss der Gemeinderat die Verfahrenskosten von 1841.60 Franken übernehmen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Langwierige Geschichte

Das Büro des Gemeinderats hatte Brunners Interpellation zweimal zurückgewiesen. In der ersten Fassung schrieb sie im ersten Satz von Aktivistinnen und Aktivisten, danach benutzte sie nur noch die männliche Form.

In der zweiten Fassung wies sie darauf hin, dass «im nachfolgenden Text für die Bezeichnung von Individuen das generische Maskulinum verwendet wird. Dieses umfasst weibliche Individuen und solche Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können, gleichermassen wie männliche Individuen. Es werden somit Frauen, Männer und Diverse sprachlich gleichberechtigt behandelt».

Auch diese Fassung wies die Mehrheit des Büros zurück, Brunner wandte sich daraufhin an den 125-köpfigen Gemeinderat. Dieser hatte zu entscheiden, ob der Vorstoss in der zweiten Fassung zugelassen werden kann.

Das Verdikt lautete Ende August Nein. 77 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sagten Nein, 35 Ja. Unterstützung erhielt Brunner von SVP, FDP und EVP. SP, Grüne, AL und GLP waren dagegen. Daraufhin gelangte die Gemeinderätin an den Bezirksrat.

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