Coronavirus – Schweiz Bis zu 10'000 Franken Strafe bei Quarantäne-Verstössen

SDA

17.7.2020 - 12:44

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich via Online-Meldeformular bei der Zürcher Gesundheitsdirektion melden und zehn Tage in Quarantäne. (Symbolbild)
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich via Online-Meldeformular bei der Zürcher Gesundheitsdirektion melden und zehn Tage in Quarantäne. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/DPA/FRISO GENTSCH

Der Kanton Zürich greift durch. Wer Ferien in einem Coronavirus-Risikogebiet macht, muss sich bei der Rückkehr via Online-Formular bei der Zürcher Gesundheitsdirektion melden und für zehn Tage in Quarantäne. Bei Verstössen werden bis zu 10'000 Franken fällig.

Die Gesundheitsdirektion rät Zürcherinnen und Zürchern davon ab, in Risikogebiete zu reisen, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Erklärungen zur Quarantäne und das Online-Formular sind auf Deutsch, Englisch, Albanisch, Serbisch und Spanisch aufgeschaltet.

Damit die Quarantäne auch eingehalten wird, kontrolliert die Gesundheitsdirektion die gemeldeten Personen stichprobenartig. Ausserdem geht sie eingegangenen Meldungen zu vermuteten Quarantäneverstössen nach.

Wenn der Verdacht besteht, dass eine eingereiste Person keine Meldung gemacht hat oder sich nicht zuhause aufhält, meldet der kantonsärztliche Dienst dies an die Kantonspolizei. Diese führt die Kontrollen durch. Verstösse werden mit bis zu 10'000 Franken geahndet.

Bislang hat der Kanton vom Bund vereinzelte Meldungen zu Flugpassagieren erhalten. Er hat nun beim Bund interveniert, um die Passagierdaten aller aus Risikoländern einreisenden Passagiere mit Wohnort im Kanton Zürich zu erhalten. Die Daten von Buspassagieren fordert der Kanton selbst ein.

600 Personen haben sich bisher bei ihrer Rückkehr gemeldet und in Quarantäne begeben, wie es in der Mitteilung heisst.

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