Zürich Bürgerliche ergreifen Referendum gegen Mindestlohn in Zürich

kad, sda

8.3.2023 - 18:58

Über den Mindestlohn von Angestellten in der Stadt Zürich wird das Stimmvolk entscheiden. (Symbolbild)
Über den Mindestlohn von Angestellten in der Stadt Zürich wird das Stimmvolk entscheiden. (Symbolbild)
Keystone

Das Stimmvolk soll über die Einführung eines Mindestlohns in der Stadt Zürich entscheiden. FDP, GLP und SVP haben zusammen mit Gewerbe- und Wirtschaftsverbänden das Referendum gegen den Gegenvorschlag zur Mindestlohninitiative ergriffen.

Keystone-SDA, kad, sda

Der Zürcher Gemeinderat hat am 1. März einen Gegenvorschlag zur Mindestlohninitiative beschlossen. Demnach sollen Angestellte in der Stadt Zürich mindestens einen Stundenlohn von 23,90 Franken erhalten. Dagegen ergreifen die drei bürgerlichen Parteien das Parlamentsreferendum, wie sie am Mittwoch mitteilten.

Sie erachten einen kommunalen Mindestlohn in der Stadt Zürich als «gefährliches Experiment». Keine andere Gemeinde verfüge über einen solchen, das Gewerbe dürfte in die Agglomeration abwandern.

Unterstützung erhalten die Referendumsführer vom Gewerbeverband der Stadt Zürich, dem Baumeisterverband Zürich, Arbeitgeber Zürich VZH, der City Vereinigung, von Zürcher Hotellerie-Verein und Gastro Stadt Zürich. Die Verbände würden parallel zum Referendum auch Rechtsmittel gegen den Gegenvorschlag prüfen.

Der Gegenvorschlag sieht im Unterschied zur Initiative einige Ausnahmeregelungen vor, etwa eine Übergangsfrist für Unternehmen in finanziellen Nöten. Der Mindestlohn gilt zudem nicht für Junge unter 25 Jahren, die nicht mindestens ein Berufsattest absolviert haben.

Die Initianten von «Ein Lohn zum Leben» – SP, Grüne, Gewerkschaften und Hilfswerke – hatten bereits angekündigt, die Initiative zurückzuziehen. Sie könnten mit dem Gegenvorschlag leben.

Allerdings könnte das Thema sowieso bald landesweit beerdigt werden: National- und Ständerat entschieden im Dezember 2022, dass kantonale – und somit wohl auch städtische – Mindestlöhne übersteuert werden können. Als Nächstes wird nun der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorlegen.