Mordprozess Bundesgericht bestätigt Strafe im Kilchberger Altersheim-Raubmord

SDA

13.10.2017 - 14:12

Lausanne / Kilchberg

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer 33-jährigen Gesundheitsfachfrau abgewiesen. Die Frau hatte im November 2013 zusammen mit einer Kollegin eine 88-jährige Bewohnerin eines Alterszentrums in Kilchberg getötet und ausgeraubt. Dafür wurde sie in zweiter Instanz mit 15 Jahren Gefängnis bestraft.

Sowohl die Gesundheitsfachfrau als auch die Staatsanwaltschaft, die vergeblich eine höhere Strafe forderte, gelangten ans Bundesgericht. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichen Urteil hervor, über das auch die "Zürichsee-Zeitung" am Freitag berichtete.

Die Frau forderte unter anderem vergeblich ein neues rechtsmedizinisches Gutachten und wollte, dass das Zürcher Obergericht den Fall nochmals neu beurteilt. Dieses hatte im Dezember 2016 ihre Strafe wegen Raubmordes und gewerbsmässigen Diebstahls in zweiter Instanz von 13 auf 15 Jahre erhöht.

Die Tat geschah in der Nacht zum 10. November 2013: Die 33-Jährige hatte zusammen mit ihrer jüngeren Komplizin eine schlafende 88-Jährige in deren Wohnung in einem Alterszentrum in Kilchberg erstickt. Anschliessend raubten sie Schmuck, Geld und eine Kreditkarte im Gesamtwert von ein paar tausend Franken.

Die jüngere Frau hatte der Schlafenden auf Anweisung ihrer Freundin einen mit Ammoniak getränkten Lappen aufs Gesicht gedrückt. Das Opfer erlitt schwere Verätzungen und erstickte. Anschliessend fuhren die beiden Täterinnen an eine Party, um sich zu amüsieren.

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