Bundesgericht Bundesgericht lässt Kunstsammler Schwarzenbach erneut abblitzen

SDA

21.1.2019 - 12:01

Weitere Niederlage für den Kunstsammler und Dolder-Hotelier Urs E. Schwarzenbach: Das Bundesgericht hat gleich eine ganze Reihe seiner Beschwerden abgelehnt. Darin forderte der Milliardär zusammengefasst, dass das Zürcher Betreibungsamt Wertpapiere in der Höhe von 200 Millionen Franken freigeben solle.

Diese Wertpapiere wurden 2016 von den Behörden wegen Schwarzenbachs grossen Steuerrückständen blockiert. Der Kunstsammler argumentierte in seinen Beschwerden aber, dass er nun seinen Wohnsitz in der Schweiz habe und deswegen keine Sicherheit mehr leisten müsse.

Seine Anträge wurden aber bereits von den Zürcher Gerichten abglehnt, mit der Begründung, dass die Aufhebung der Beschlagnahmung nicht in die Zuständigkeit der Gerichte falle. Sie könne nur von der Behörde angeordnet werden, die über diese Massnahme entschieden habe, urteilte das Zürcher Obergericht.

45'000 Franken Prozesskosten

In zehn Entscheiden, die am Montag veröffentlicht wurden, bestätigte das Bundesgericht die Auffassung des Zürcher Obergerichtes. Statt seine blockierten 200 Millionen Franken erhält der Milliardär nun eine Rechnung über 45'000 Franken für die Prozesskosten.

Schwarzenbach steht seit mehreren Jahren in Konflikt mit der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie mit den Steuerbehörden von Bund und Kanton Zürich. Dem Sammler wird vorgeworfen, Kunstwerke illegal in die Schweiz eingeführt zu haben. Zudem handelte er im grösseren Stil mit Kunstwerken, ohne diese Tätigkeit zu deklarieren.

Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Razzia im Hotel Dolder im März 2017, als die Behörden rund 30 Werke beschlagnahmten, die in den Hotelräumen ausgestellt waren. Bereits im April 2013 durchsuchte die Zollverwaltung Schwarzenbachs Villa Falkenstein in Zürich und beschlagnahmte Dokumente über seinen Kunsthandel.

(Urteilsnummern: 5A_141/2018, 5A_142/2018, 5A_143/2018, 5A_144/2018, 5A_145/2018, 5A_147/2018, 5A_149/2018, 5A_152/2018, 5A_152/2018, 5A_153/2018 vom 13. Dezember 2018)

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