Gemeindefusion Bundesgericht muss über Gemeindefusion Horgen/Hirzel befinden

SDA

4.10.2017 - 12:50

Zürich/Hirzel

Die Gegner der Fusion von Hirzel mit Horgen gehen den Weg bis ans oberste Gericht: Sie haben ihre Beschwerde gegen die Eingemeindung ans Bundesgericht weitergezogen. Ob der geplante Zusammenschluss auf den 1. Januar 2018 dennoch umgesetzt werden kann, ist offen.

Im September 2016 sprachen sich mit 922 Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hirzel fast 80 Prozent der Stimmbeteiligten für eine Eingemeindung in die Gemeinde Horgen aus. 245 Personen waren gegen den Zusammenschlussvertrag. Der Weg zu einem Zusammengehen der kleinen Gemeinde Hirzel mit dem grossen Nachbarn Horgen schien frei.

Es folgte jedoch eine Gemeindebeschwerde gegen die Fusion, die der Bezirksrat abwies. Einer der Beschwerdeführer rief anschliessend das Zürcher Verwaltungsgericht an und verlangte, dass der Entscheid des Bezirksrats sowie der Zusammenschlussvertrag für ungültig zu erklären seien. Der Entscheid an der Urne müsse aufgehoben werden.

Das Verwaltungsgericht wies die Gemeindebeschwerde am 23. August in zweiter Instanz aber ab. Die Beschwerdeführer entschieden sich nun für einen Gang ans Bundesgericht, wie dessen Medienstelle am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung des "Tagesanzeigers" bestätigte.

Wer hinter der Beschwerde steht und über deren Inhalt konnte der Sprecher keine Angaben machen. Ob der Gang nach Lausanne einen Einfluss auf den Zeitplan des Zusammenschlusses hat - die Fusion ist auf den 1. Januar 2018 geplant -, ist auch noch offen. Das Bundesgericht könnte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entziehen.

Das Verwaltungsgericht hatte seinen negativen Entscheid vor allem damit begründet, dass die Beschwerdeführer das falsche Mittel gewählt hatten: Anstelle der Gemeindebeschwerde wäre eine Stimmrechtsbeschwerde angesagt gewesen. Der Zusammenstoss verstosse auch nicht gegen übergeordnetes Recht.

Zweite Fusion um ein Jahr verschoben

Widerstand gab es auch gegen den Zusammenschluss der Gemeinden Wädenswil, Schönenberg und Hütten. Sie müssen ihre Fusion deshalb um ein Jahr verschieben. Weil eine Gemeindebeschwerde beim Verwaltungsgericht hängig ist, reiche die Zeit nicht mehr, um den Zusammenschluss per 1. Januar 2018 umzusetzen, hatte die Stadt Wädenswil Ende September mitgeteilt.

Dies bedeutet, dass die drei Gemeinden bis Ende 2018 weiter fahren werden wie bisher - etwa bei den Budgets und den Gesamterneuerungswahlen, die im Frühling 2018 auf der Agenda stehen. Die Steuergruppe zeigte sich in der Mitteilung damals optimistisch, "dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde ablehnen wird".

Die Stimmberechtigten von Wädenswil, Schönenberg und Hütten hatten am 21. Mai der Eingemeindung der beiden Berggemeinden zugestimmt. Vier stimmberechtigte Personen aus Schönenberg erhoben dagegen aber Gemeindebeschwerde. Der Bezirksrat lehnte diese zwar vollumfänglich ab - der Entscheid wurde aber weitergezogen.

Zurück zur Startseite