Coronavirus- Schweiz Contact Tracing in Sex-Clubs: «Wir werden auch die Freier belangen»

SDA

28.9.2020 - 12:41

Ein anonymer Besuch im Bordell ist ab Donnerstag nicht mehr möglich. Wegen der Coronapandemie gilt ab dann eine Ausweispflicht. (Archivbild)
Ein anonymer Besuch im Bordell ist ab Donnerstag nicht mehr möglich. Wegen der Coronapandemie gilt ab dann eine Ausweispflicht. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA

Ab dem 1. Oktober herrscht in Zürcher Sex-Clubs Ausweispflicht, um das Contact Tracing wegen der Coronapandemie sicherzustellen. Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) hat am Montag im Kantonsrat klargestellt, dass nicht nur Betriebe, sondern auch Freier belangt werden.

Mit Konsequenzen müssten Freier etwa dann rechnen, wenn sie im Bordell einen falschen Ausweis vorlegen oder den Ausweis einer anderen Person, sagte Fehr. Belangt werden die Männer aber auch, wenn sie Druck auf die Prostituierten oder die Betreiber des Clubs ausüben, damit diese die Kontaktdaten nicht aufnehmen.

Es werde im Sexmilieu regelmässige Kontrollen geben, kündigte Fehr zudem an. Dies gelte nicht nur für die rund 260 legalen Clubs im Kanton, von denen 130 in der Stadt Zürich sind, sondern auch für die vielen illegalen Betriebe. Dort werde die polizeiliche Kontrolltätigkeit «jetzt noch einmal verstärkt».

Fehr machte diese Angaben als Antwort auf eine Interpellation von Grüne, GLP und EVP, welche die Ausweispflicht in Sexbetrieben ins Rollen brachte. Auslöser für den Vorstoss waren die zwei Coronafälle im illegalen Sex-Club oberhalb der Lugano-Bar an der Langstrasse.

Kritik vom Milieu-Anwalt

Kritik an der bevorstehenden Ausweispflicht gab es vor allem vonseiten der SVP, konkret von Kantonsrat und Milieu-Anwalt Valentin Landmann. Die legalen Sex-Clubs hätten ja bereits Schutzkonzepte, die gut eingehalten würden, sagte Landmann. Dies sehe man daran, dass es in den legalen Betrieben «bisher keine Fälle» gegeben habe.

Hier werde das legale Gewerbe eingeschränkt, weil in der Lugano-Bar, also im illegalen Sexgewerbe, «etwas passiert» sei. Kritik hatte Landmann auch für die neue Regelung des Migrationsamtes, wegen der Coronapandemie derzeit keine Bewilligungen für Prostituierte aus EU/Efta-Ländern sowie aus Drittstaaten auszusprechen, sofern die Frauen länger als drei Monate bleiben wollen.

SVP fordert Einhaltung der Personenfreizügigkeit

Die Schweiz müsse sich an die Personenfreizügigkeit halten, sagte Landmann – und dies ausgerechnet einen Tag nach der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative. Er kündigte rechtliche Schritte gegen das Migrationsamt an, denen Sicherheitsdirektor Mario Fehr aber gelassen entgegensieht. «Nur zu, wir haben wohl die besseren Argumente.»

Zudem könne Landmann doch nicht ernsthaft behaupten, dass es keinen einzigen Coronafall in einem Bordell gegeben habe. Schliesslich würden die Ansteckungsfälle «in der Familie» ja auch von irgendwoher kommen, sagte Fehr weiter.

«Nicht hinnehmbare» Lebensumstände

Einig waren sich die Kantonsrätinnen und Kantonsräte von links bis rechts, dass die Lebensumstände der Frauen der Lugano-Bar «nicht hinnehmbar» sind. Die rund 50 Prostituierten, vorwiegend aus Afrika, leben in den Zimmern oberhalb der Bar auf engstem Raum.

Bis zu vier Frauen müssen sich ein Zimmer teilen, wofür sie auch noch 500 Franken Miete pro Woche zahlen müssen. Zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier äusserten am Montag ihre Hoffnung, dass der Betreiber nun wegen Wuchers angezeigt wird.

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