Coronavirus – Schweiz Coronaschutz in Asylzentren: Anzeige gegen Mario Fehr ohne Folgen

uj, sda

11.11.2020 - 12:06

Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat laut der Staatsanwaltschaft in Asylzentren den Schutz vor dem Coronavirus durchaus gewährleistet. (Symbolbild)
Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat laut der Staatsanwaltschaft in Asylzentren den Schutz vor dem Coronavirus durchaus gewährleistet. (Symbolbild)
sda

Die Zürcher Staatsanwaltschaft entlastet Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP): Es gebe keine Hinweise, dass Fehr in Asylzentren Corona-Schutzvorgaben des Bundes nicht umgesetzt habe. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat deshalb nun beschlossen, auf eine entsprechende Klage gegen Fehr sei gar nicht einzutreten.

Die Strafanzeige wurde Ende Mai eingereicht vom Verband Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz und dem Verein Solidarité sans frontières gemeinsam mit einer Gruppe von Bewohnern von Notunterkünften.

Die Vorwürfe gegen Fehr, zwei seiner Kaderleute sowie gegen die private Betreiberin der Notunterkünfte waren happig: Die Verantwortlichen sollen zu wenig für den Schutz der abgewiesenen Asylbewerber vor einer Infektion mit dem Coronavirus unternommen haben.

Zuvor hatten mehrere Asyl- und Freiwilligenorganisationen die Lage in den Asylzentren und Notunterkünften als katastrophal kritisiert. Angehörige von Risikogruppen seien weiterhin in Mehrbettzimmern untergebracht, Erkrankte würden nicht verlegt und oft fehle selbst die Seife. Medien griffen die Thematik auf.

«Missbrauch des Strafrechts für politische Zwecke»

Fehr reagierte ungehalten. Kritische Medienberichte bezeichnete er als «Fake News». Die Strafanzeige prangerte er an als «krassen Missbrauch des Strafrechts für politische Zwecke». Die Vorwürfe seien haltlos. Der Kanton habe für die gesamte Asyl-Infrastruktur rechtzeitig Vorsorgemassnahmen getroffen.

Mit der Strafanzeige befasste sich die Staatsanwaltschaft II für besondere Untersuchungen. In ihrem Antrag an die Geschäftsleitung des Kantonsrates entlastet sie Fehr und die Mitbeschuldigten. Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der «NZZ».

Demnach haben die Verantwortlichen von Sicherheitsdirektion und Betreiberfirma «die diesbezüglichen Schutzmassnahmen während des inkriminierten Zeitraums stetig umgesetzt und angepasst.»

Wie die Oberstaatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, entschied die Geschäftsleitung des Kantonsrates aufgrund des Antrags der Staatsanwaltschaft keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Regierungsrat Mario Fehr zu erteilen. Die Strafanzeige bleibt für den Sicherheitsdirektor somit folgenlos.

Der Entscheid wurde umgehend von der Alternative Liste und den Grünen in einer gemeinsamen Mitteilung kritisiert. Die Parteien hätten kein Verständnis dafür, dass «in einer derart heiklen und politischen Frage, wie der Behandlung von Asylbewerbern in Notunterkünften, die Geschäftsleitung ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt und vertiefte Abklärungen verhindert».

Zurück zur Startseite