Wahlen 2019 CVP-Nationalrätin Riklin tritt mit eigener Liste erneut zur Wahl an

SDA

16.6.2019 - 05:09

Will im Nationalrat bleiben: Die Zürcher CVP-Politikern Kathy Riklin (66). (Archivbild)
Will im Nationalrat bleiben: Die Zürcher CVP-Politikern Kathy Riklin (66). (Archivbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die von ihrer Partei nicht wieder nominierte Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin tritt mit einer eigenen Liste bei den Wahlen im Herbst erneut an. Die 66-Jährige kandidiert auf der Liste der neu gegründeten Christlichsozialen Vereinigung (CSV) des Kantons Zürich.

Wie die Zeitungen «SonntagsBlick» und «NZZ am Sonntag» berichteten, wurde die Liste diese Woche komplettiert und umfasst 35 Namen. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge ausschliesslich um CVP-Leute. Riklin steht auf dem ersten Listenplatz, gefolgt von vier weiteren Frauen. Insgesamt umfasst die Aufstellung 17 Frauen und 18 Männer.

In der C-Familie gebe es eigenständige Frauen, die die Tradition von Doris Leuthard fortsetzen würden, sagte die Europapolitikerin den Zeitungen. Beim Verhältnis zur Mutterpartei spricht Riklin von einem «freundschaftlichen Wettbewerb». Die Liste der CVP Zürich mit drei Männern zuoberst sei unglücklich, kritisierte sie. Die CVP-Liste weist insgesamt 16 Frauen auf.

Riklin hatte im April 2018 erst erklärt, nach 20 Jahren im Nationalrat nicht wieder antreten zu wollen. Knapp ein halbes Jahr später machte sie einen Rückzieher und fasste doch eine erneute Kandidatur ins Auge. Zu ihrem Meinungsumschwung erklärte Riklin damals, für die CVP habe sich die Situation in Zürich stark verändert. Barbara Schmid-Federer sei für alle völlig überraschend zurückgetreten. «Das ergibt eine neue Ausgangssituation.»

Die Christdemokratin und studierte Geologin setzt die Schwerpunkte ihrer Arbeit als Parlamentarierin auf Bildungs-, Umwelt- und Europapolitik. Sie ist Mitglied der Aussenpolitischen Kommission und der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur.

Die 1952 geborene Riklin geriet immer wieder in die Schlagzeilen, etwa in der Affäre Mörgeli. Das Berner Obergericht verurteilte sie wegen Amtsgeheimnisverletzung, weil sie Informationen unbedacht an einen Journalisten ausgeplaudert hatte. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. Für Aufruhr sorgte auch ein verhältnismässig günstiger Mietzins ihrer städtischen Wohnung an der Limmat.

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