Corona-Hilfen Der Kanton Zürich zahlt Kulturschaffenden ein Grundeinkommen

aka

4.3.2021

Regierungsrätin Jacqueline Fehr an einer Medienkonferenz im November 2020 in Zürich.
Regierungsrätin Jacqueline Fehr an einer Medienkonferenz im November 2020 in Zürich.
Bild: KEYSTONE

Hilfe für Corona-gebeutelte Kulturschaffende: Der Kanton Zürich macht 8,3 Millionen Franken locker, um ihnen zu helfen.

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4.3.2021

8,3 Millionen Franken. Das ist der Betrag, den der Kanton Zürich Kulturschaffenden zur Verfügung stellt. Quasi ein Grundeinkommen für von Corona gebeutelte Künstler also. Das hat die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, heute an einer Medienkonferenz gesagt.

Das Geld gibt es rückwirkend für die Zeit von November 2020 bis Januar 2021. Der Betrag liegt bei maximal 3840 Franken monatlich. Wobei die Obergrenze für den gesamten Zeitraum bei 9000 Franken liegt.

Dazu schreibt Fehr in einer Mitteilung: «Viele Kulturschaffende können in der Corona-Pandemie nicht auf Hilfsinstrumente wie Kurzarbeit und Härtefallprogramme zählen. Sie sind aber wie andere Betroffene auf Hilfe vom Staat angewiesen.» Der Kanton Zürich hat die Zürcher Kulturunternehmen und Kulturschaffenden im Jahr 2020 mit insgesamt 60,5 Millionen Franken unterstützt.

Einkommen einer ausgebildeten Schauspielerin

Aus dem Schreiben geht weiter hervor, dass im Zeitraum März bis Oktober 2020 im Kanton Zürich insgesamt 1698 Gesuche von Kulturschaffenden eingegangen waren. Die höchste ausbezahlte Summe beträgt 2,7 Millionen Franken für ein gewinnorientiertes Kulturunternehmen. Der tiefste Betrag war 18 Franken für einen selbstständigen Kulturschaffenden.

Die monatlichen 3840 Franken entsprechen gemäss Fehr 80 Prozent eines monatlichen Vollzeit-Einkommens von 4800 Franken. Das sei laut Branchenempfehlungen das Einkommen einer ausgebildeten Schauspielerin.

Anspruch aufs Geld haben laut Fehr nur selbständig Tätige. Alles Geld, das irgendwie sonst verdient wird, wird von den maximal 3840 Franken abgezogen.

Hin und Her zwischen Zürich und Bern

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, war Fehrs Entscheid ein wochenlanges Hin und Her zwischen Zürich und Bern vorausgegangen. Ursprünglich sollte das Ersatzeinkommen je zur Hälfte vom Kanton Zürich und vom Bund finanziert werden. Nun zahlt Zürich alleine – vorerst.

Das Zürcher Vorgehen sei mit den gesetzlichen Vorgaben des Bundes vereinbar. Der Kanton Zürich erhoffe sich vom Bund, dass dieser die massgebliche Covid-19-Kulturverordnung so anpasse, dass pauschalisierte Ausfallentschädigungen möglich seien.