JugendkriminalitätDeutlich mehr Zürcher Jugendliche wegen Pornografie angezeigt
SDA
11.8.2020 - 13:07
Im Kanton Zürich wurden 2019 so viele Jugendliche wie noch nie wegen Pornografie und Gewaltdarstellungen verzeigt. Insbesondere die Weiterverbreitung von pornografischem Material hat deutlich zugenommen.
278 Jugendliche seien im vergangenen Jahr im Kanton Zürich wegen Pornografie verzeigt worden, teilte die Oberjugendanwaltschaft am Dienstag mit. Im Vergleich zum Vorjahr bedeute dies einen Anstieg von 230 Prozent. Mit 82 Prozent sind es vor allem männliche Jugendliche, die letztes Jahr zu diesem Phänomen beitrugen, wie aus den Daten der Oberjugendanwaltschaft hervorgeht.
Unter den Tatbestand der Pornografie fallen das Zugänglich machen für unter 16-Jährige, das unaufgeforderte anbieten, das öffentliche ausstellen oder das Vorführen pornografischer Erzeugnisse. In 58 Prozent der letztjährigen Fälle ging es um deren Weiterverbreitung via Chat oder Social Media. Das entspricht einer Zunahme von 15 Prozent gegenüber 2018.
Fälle von Gewaltdarstellungen stiegen an
Auch bei den verbotenen Gewaltdarstellungen gab es einen starken Anstieg. 110 Jugendliche wurden 2019 deswegen angezeigt, was rund einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Häufig handle es sich dabei um Videos von einer Brutalität, die für Kinder und Jugendliche absolut ungeeignet seien, beispielsweise Suizid oder Tierquälerei, schreibt die Oberjungendanwaltschaft. Dabei ging es in 78 Prozent der Fälle entweder um auf einem Smartphone abgespeicherte Gewaltdarstellungen (49 Prozent) oder um Gewaltdarstellungen in einem Chat (29 Prozent).
Die Strafverfahren wegen Ehrverletzung (115; 2018: 99) – darunter fallen Üble Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung -, Drohung (146; 2018: 125) und Nötigung (112; 2018: 76) stiegen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls an. Bei der Nötigung fallen vor allem die Fälle von Anwendung (23 Prozent; 2018: 20 Prozent) und Androhung (39 Prozent; 2018: 32 Prozent) von körperlicher Gewalt ins Gewicht.
Ebenfalls stieg die Anzahl der Strafverfahren aufgrund Missbrauch einer Fernmeldeanlage (27; 2018: 19) zur Beunruhigung oder Belästigung an. Darunter fallen nicht nur Telefonate, sondern auch Text- und Sprachnachrichten sowie Social Media. Im Vergleich zu den übrigen Straftatbeständen lag der Anteil weiblicher Jugendlicher mit 44 Prozent (2018: 42 Prozent) hierbei ungleich höher.
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