Zürcher Kantonsrat zieht Sozialdetektiven die Zähne
Sozialdetektive im Kanton Zürich sollen weder unangemeldete Hausbesuche machen, noch elektronisch Fahrzeuge verfolgen dürfen. Der Kantonsrat hat am Montag nach stellenweise gehässiger Diskussion eine parlamentarische Initiative von FDP und SVP entschärft.
Verschärft wurde hingegen die Aufsicht über die Sozialdetektive. So soll deren Einsatz nicht von den kommunalen Sozialämtern angeordnet werden können, sondern vom Bezirksrat bewilligt werden müssen. Die Vorlage wurde in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung findet in einigen Wochen statt.
Ferner hat der Kantonsrat:
- die Einzelinitiative «Schluss mit dem Schutz von Beamten vor Strafuntersuchungen» nicht unterstützt.
- eine Einzelinitiative nicht unterstützt, welche die Schaffung eines «Güterverkehrs-Verlagerungsgesetzes» forderte. Gefördert werden sollte der Güterverkehr per Bahn, namentlich der Transport von Abfall und Aushub auf der Schiene.
- die Einzelinitiative «Zeit für neue S-Bahn-Haltestellen» nicht unterstützt. Das Begehren forderte die Erstellung von zusätzlichen Haltestellen in Gebieten mit ungenügender Anbindung.
- eine Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet. Neu geregelt wurde der Umgang mit Naturgefahren.
- dem Postulat «Mehr Sicherheit, Umweltschutz und Markt im Strassenverkehr durch Selbstkontrolle der Branche» zugestimmt und es abgeschrieben. Ermöglicht werden sollen Motorfahrzeugkontrollen durch private Anbieter, in erster Linie durch Garagen.
- eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen in erster Lesung beraten. Geplant ist ein Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen im Kanton.
- eine Änderung des Sozialhilfegesetzes in erster Lesung beraten. Geregelt wir der Umgang mit Daten über Sozialhilfebezüger bei deren Wohnortswechsel.
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