Coronavirus – Schweiz Die Maskentragpflicht an den Zürcher Schulen fällt

olgr, sda

18.2.2022 - 09:55

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen benötigen ab Montag an den Zürcher Volksschulen keine Masken mehr. (Symbolbild)
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen benötigen ab Montag an den Zürcher Volksschulen keine Masken mehr. (Symbolbild)
Keystone

Kinder und Lehrpersonen müssen ab kommendem Montag in den Zürcher Schulen keine Masken mehr tragen. Der Regierungsrat hat die kantonale Covid-Verordnung entsprechend angepasst, wie er am Freitag mitteilte.

18.2.2022 - 09:55

Eine allgemeine Maskentragpflicht sei angesichts der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsschritte und der allgemeinen epidemiologischen Lage nicht mehr verhältnismässig, begründet der Zürcher Regierungsrat seinen Entscheid.

Die Maskenpflicht ab der 1. Primarklasse an der Zürcher Volksschule hätte eigentlich noch bis 27. Februar befristet gegolten. Jetzt fällt sie eine Woche früher dahin.

Davon profitieren unter anderem die Winterthurer Schulen, deren Sportferien an diesem Wochenende enden. In anderen Zürcher Gemeinden dauern diese in der kommenden Woche noch an.

Schutzkonzepte bleiben bestehen

Die Zürcher Schulen benötigen aber weiterhin ein Schutzkonzept, das unter anderem Hygiene- und Lüftungsregeln beinhaltet. Der Regierungsrat hat diese Vorgabe bis 15. April – bis zum Beginn der Frühlingsferien – verlängert. Damit wird gemäss Mitteilung «den nach wie vor hohen Infektionszahlen in der Bevölkerung Rechnung getragen».

Zudem stoppt der Kanton Zürich das repetitive Testen an den Schulen definitiv, das nach der Überlastung von Laboren wegen der Omikron-Variante vorerst vorübergehend eingestellt worden war.

Ausgenommen davon sind Bildungseinrichtungen wie Sonderschulen, Heime und Kindergärten, bei denen die regulären Schutzmassnahmen nicht konsequent eingehalten werden können. Diese haben die Möglichkeit, das Angebot bis Ende März 2022 in Anspruch zu nehmen, sofern sie dieses bereits nutzen.

Zertifikatspflicht in Spitälern

An einer zweiten kantonalen Corona-Massnahme hält die Zürcher Regierung vorerst weiterhin fest: Besucherinnen und Besucher von Spitälern und Heimen müssen über ein Covid-Zertifikat oder ein negatives Testergebnis verfügen. Gleiches gilt für die Mitarbeitenden von Spitälern, Heimen und Spitex-Institutionen.

Es sei wichtig, die Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie Patientinnen und Patienten auch weiterhin bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen, schreibt der Regierungsrat. Diese Auflage ist eigentlich bis Ende März befristet. Ende Februar will die Gesundheitsdirektion die Situation aber neu beurteilen.

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