Dignitas-Gründer Minelli vor GerichtWie viel darf Sterbehilfe kosten?
SDA
17.5.2018 - 14:12
Wie viel darf Sterbehilfe kosten? Diese Frage muss morgen Freitag das Bezirksgericht Uster beantworten. Angeklagt ist Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, der laut Staatsanwalt zu viel Geld für seine Dienste kassiert hat. Es ist der erste solche Gerichtsfall in der Schweiz.
Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Allerdings nicht, wenn diese Hilfe aus "selbstsüchtigen Beweggründen" gewährt wird, also zu viel Geld dafür kassiert wird. Dann kann die Beihilfe zum Selbstmord gemäss Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Was "selbstsüchtige Beweggründe" sind, muss das Bezirksgericht Uster am Fall des 85-jährigen Dignitas-Gründers Ludwig A. Minelli entscheiden. Angeklagt ist er wegen drei Fällen aus den Jahren 2003 und 2010, bei denen Frauen aus Deutschland in den Tod begleitet wurden.
Urne in den See geworfen
Im ersten Fall, einer 80-jährigen Frau, nahm Minelli 100'000 Franken als Spende entgegen, obwohl die effektiven Kosten für die Sterbebegleitung nur wenige tausend Franken betragen. Als Gegenleistung musste er einen Arzt auftreiben, der die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital verschrieb.
Erst beim vierten Arzt sei er erfolgreich gewesen und habe das Gift erhalten, schreibt der Staatsanwalt. Die anderen drei hätten sich nämlich aus ethischen Gründen geweigert, der Arthrose-Patientin die Dosis zu verschreiben, weil sie nicht tödlich krank gewesen sei.
Auch nach erfolgter Sterbehilfe soll sich Minelli nicht korrekt verhalten haben: Gemäss Anklage warf er die Urne in den Zürichsee - obwohl die Frau vor ihrem Tod ausdrücklich den Wunsch geäussert habe, neben ihrem Mann in Deutschland beerdigt zu werden.
Bedingte Geldstrafe
Die anderen beiden Sterbebegleitungen, bei denen Minelli zu viel Geld kassiert haben soll, betrafen eine Mutter und ihre Tochter. Beide haben laut Anklage je rund 10'000 Franken eingezahlt, obwohl die effektiven Kosten für die Sterbehilfe nur die Hälfte betragen. Die beiden Frauen hätten die überhöhten Beträge wegen ihres desolaten gesundheitlichen Zustands aber in Kauf genommen.
Der Staatsanwalt fordert für Minelli eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 180 Franken, also insgesamt knapp 65'000 Franken. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen. Dazu soll Minelli eine Busse von 7500 Franken sowie die Verfahrenskosten zahlen.
Dignitas feiert zwanzigstes Jubiläum
Dignitas bezeichnete die Vorwürfe bereits zu einem früheren Zeitpunkt als "haltlos und nicht nachvollziehbar". Der Verein begeht ausgerechnet in diesen Tagen sein zwanzigstes Jubiläum.
Am 17. Mai 1998 gründete Minelli den Verein, einen Tag später war er bereits operativ tätig. Der Verein habe viel mehr erreicht, als man damals zu träumen gewagt habe, teilte er am Donnerstag mit. Minelli dankt in dem Schreiben insbesondere auch seinen Gegnern. Der Verein sei mit jedem Angriff grösser und stärker geworden.
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