Veruntreuung Ehemaliger Axa-Kurator soll Kunstwerke veruntreut haben

SDA

21.11.2018 - 09:25

Der ehemalige Kunstkurator der Versicherungsgesellschaft Axa, früher Axa Winterthur, muss sich kommende Woche vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Er soll Kunstwerke im Wert von über 1,1 Millionen Franken veruntreut haben. Geschädigt wurde auch das IKRK.

Seit 2006 war der heute 51-jährige Deutsche bei der Versicherungsgesellschaft AXA Winterthur angestellt. Ab März 2007 hatte der studierte Jurist, der sich mit Kunst gut auskannte, die Funktion eines Kunstkurators inne.

Er kümmerte sich um die Kunstgegenstände des Unternehmens, pflegte und inventarisierte sie und gestaltete damit die Firmenräume. Falls nötig gab er das eine oder andere Werk ausser Haus, zur Reparatur oder als Leihgabe.

Nicht in seine Kompetenz fiel es jedoch, Werke zu verkaufen. Genau dies tat er aber laut Anklageschrift. Den Erlös soll er für seinen Lebensunterhalt benutzt haben oder um ältere Schulden zu tilgen. Zudem liess er Geld in seine eigene Firma fliessen.

Aber nicht nur Werke der Versicherungsgesellschaft veruntreute er. Im Auftrag des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) sollte er vier Bilder restaurieren lassen - aber er verkaufte sie und strich so 112'000 Franken ein. Und schliesslich stahl beziehungsweise veruntreute er Kunstwerke von Privaten, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Nachlass.

Von Erni bis Dali

Insgesamt führt der Staatsanwalt rund 165 Kunstwerke auf, für die der Beschuldigte gut 1,1 Millionen Franken eingestrichen haben soll. Bei den Werken handelt es sich um Gemälde, Skulpturen, Lithografien und Drucke von teilweise bekannten Künstlern - von Hans Erni über Cunio Amiet und Edouard Vallet bis hin zu Max Bill und Salvador Dali.

Der Mann wurde im März 2016 festgenommen und sass rund vier Monate in Untersuchungshaft. Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung wegen mehrfacher Veruntreuung, gewerbsmässigen Diebstahls sowie vorsätzlicher ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher. Letzteres, weil der Beschuldigte in seiner Firma keine Buchhaltung geführt haben soll.

Der Ankläger fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Busse von 2000 Franken. Zudem soll eine früher ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 150 Franken nun vollzogen werden. Während des Strafvollzugs soll der Mann eine Therapie machen. Der Anwalt wird seine Anträge am Prozess bekannt machen, der voraussichtlich zwei Tage dauert.

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