BetrugEhemaliger IT-Leiter des Zürcher Triemli-Spitals steht vor Gericht
fn, sda
23.5.2024 - 04:30
Der ehemalige IT-Leiter des Zürcher Triemli-Spitals muss sich heute Donnerstag vor Gericht verantworten. Der 39-Jährige hatte im Namen des Spitals Geräte im Wert von 3,5 Millionen Franken eingekauft und sie zu seinen Gunsten weiterverkauft. Mit dem Erlös finanzierte er sein Leben und das seiner Freundin.
23.5.2024 - 04:30
SDA
Der Prozess wird im abgekürzten Verfahren geführt. Das bedeutet, dass der Informatiker geständig ist und der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft auch zum endgültigen Urteil werden dürfte. Der Prozess war eigentlich schon im Februar angesetzt. Der Beschuldigte liess sich damals jedoch wegen Krankheit dispensieren.
5800 Festplatten bestellt
Ab dem Jahr 2014 wirtschaftete der Schweizer im grösseren Stil in die eigene Tasche. Dafür bestellte er bei Online-Händlern über 5800 Festplatten und 100 Mobiltelefone. Geliefert wurde jeweils direkt an seinen Arbeitsplatz oder die Waren kamen ins Zentrallager des Spitals. Von dort aus verkaufte er die Produkte weiter.
Damit beim Spital niemand misstrauisch wurde, fälschte er rund 70 Rechnungen. Aus den über 5800 Festplatten wurden so Produkte, die in einem Spital wirklich Verwendung gefunden hätten.
Spital fordert 3,5 Millionen zurück
Die Anklage fordert wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Neun Monate davon soll er absitzen. Die restlichen 27 Monate soll er bedingt erhalten, mit einer Probezeit von drei Jahren. Dazu kommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken.
Der Beschuldigte habe gewusst, dass keine Einzelkontrolle gemacht werde, nur schon wegen des Umfangs der Warenbestellungen, so die Staatsanwaltschaft. Zudem hätten sie wegen des jahrelangen Vertrauensverhältnisses keinen Anlass gehabt, seine Angaben anzuzweifeln.
Die nächsten Jahre dürften für den Schweizer auch finanziell schwierig werden. Das Spital, respektive die Stadt Zürich, fordert die 3,5 Millionen Franken zurück. Gemäss Anklage anerkennt der Beschuldigte die Forderung.
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