In Zukunft gelten für alle fünf Zürcher Maturitätsschultypen weitgehend dieselben Aufnahme-Regeln. Es zählen zur einen Hälfte die Vornoten und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik. Die neue Verordnung tritt im August 2020 in Kraft.
Bislang wurde in verschiedenen Maturitätsschultypen auch Französisch oder Englisch geprüft und in einigen Fällen auf Vornoten verzichtet. Da die Vornoten künftig bei allen Aufnahmeprüfungen zählen, werden keine mündlichen Prüfungen mehr durchgeführt, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Mit der neuen Verordnung wird der Übertritt in Langgymnasium, Kurzgymnasium, Fachmittelschule, Handelsmittelschule, Informatikmittelschule und Berufsmaturitätsschule harmonisiert.
Vereinheitlicht werden auch die Regeln zum Bestehen der Aufnahmeprüfung. Für eine Aufnahme in Lang- oder Kurzgymnasium muss der Durchschnitt aus Prüfungs- und Vorleistungsnote mindestens 4,75 betragen, für die berufsorientierten Schultypen bracht es einen Durchschnitt von 4,5.
Die neue Verordnung wird für die Gymnasien, die Handelsmittelschulen, die Fachmittelschulen und die Berufsmaturitätsschulen zum ersten Mal im März 2021 angewendet, für die Informatikmittelschule im Oktober 2020.
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