Kulturinstitutionen Elf Millionen Franken für Kulturhäuser in Zürich und Luzern

SDA

25.11.2019 - 11:45

Das Zürcher Schauspielhaus ist eine der Institutionen, die im Rahmen der Kulturlastenausgleichs von anderen Kantonen mitfinanziert wird. (Archivbild)
Das Zürcher Schauspielhaus ist eine der Institutionen, die im Rahmen der Kulturlastenausgleichs von anderen Kantonen mitfinanziert wird. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Fünf Zentralschweizer Kantone sowie der Aargau entlasten Kulturhäuser in Zürich und Luzern neu jährlich um insgesamt 11,4 Millionen Franken. Dieser Beitrag gilt für die Jahre 2019 bis 2021 und wurde im Rahmen des Interkantonalen Kulturlastenausgleichs festgelegt.

Zürich erhält brutto 9,6 Millionen Franken, Luzern 5,1 Millionen Franken jährlich. Weil sich Zürich und Luzern auch gegenseitig unterstützen, sind es netto für Zürich 7,8 Millionen Franken und für Luzern 3,6 Millionen Franken, wie der Interkantonale Kulturlastenausgleich am Montag mitteilte. Zahler sind die Vereinbarungskantone Aargau, Uri, Schwyz und Zug sowie, auf freiwilliger Basis, Ob- und Nidwalden.

Zürich erhält das Geld für seine Aufwendungen für das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, Luzern für das Luzerner Theater, das Sinfonieorchester und das KKL Luzern. Grund dafür sei, dass grosse Kulturhäuser nicht nur Besucher aus allen Landesteilen und dem Ausland anziehen würden, sondern für die Standortkantone auch eine erhebliche finanzielle Belastung seien, heisst es in der Mitteilung.

Anrechenbare Kosten sind die Betriebssubventionen der öffentlichen Hand sowie Abschreibungs- und Zinskosten der Investitionen. Im Falle von Zürich belaufen sich diese Kosten auf 143 Millionen Franken, im Falle Luzerns auf 35 Millionen Franken.

Besucherzahlen als Berechnungsbasis

Die Beiträge der einzelnen Kantone werden jeweils auf Basis ihrer Besucherzahlen errechnet. Zürich erhält in der Periode 2019 bis 2021 praktisch gleich viel wie den Jahren 2016 bis 2018. Für Luzern wurde der jährliche Betrag um 400'000 Franken gekürzt, weil eine einmalige Subvention von 2014 nicht mehr miteinbezogen wird.

Der Aargau wird 2019 bis 2021 jährlich 5,3 Millionen Franken in den Kulturlastenausgleich einzahlen. Zug zahlt 2,7 Millionen Franken, Schwyz 1,9 Millionen Franken und Uri 0,3 Millionen Franken. Die Beiträge von Nidwalden und Obwalden belaufen sich auf 0,8 Millionen Franken respektive 0,4 Millionen Franken. Zürich zahlt Luzern 1,8 Millionen Franken, in umgekehrter Richtung fliessen 1,5 Millionen.

Der Kulturlastenausgleich ist eine bundesrechtliche Bestimmung im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Die Vereinbarung zwischen Uri, Schwyz, Zug, Aargau, Zürich und Luzern trat 2010 in Kraft. Sie ist nicht unumstritten. Der Aargau, der grösste Zahler, forderte eine Neuverhandlung, so dass er nun jährlich rund 300'000 Franken weniger zahlen muss. Schwyz tritt 2021 aus der Vereinbarung aus, will aber wie Ob- und Nidwalden freiwillige Beiträge leisten.

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